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6 Höhendörfer im Kreise Oberbarnim : zur Heimatgeschichte von Trampe, Klobbicke, Tuchen, Heckelberg, Freudenberg, Beiersdorf / Im Auftrage des Kreisausschusses des Kreises Oberbarnim bearbeitet von Rudolf Schmidt, Eberswalde
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Der Kürchenacker iſt von den Dorfleuten zu beſtellen d für das Gotteshaus zu ernten. Die Kirchenrechnung

hat der Pfarrer alljährlichaufen Dingetage zu legen; s Kirchenvermögen wird von den Kirchenvorſtehern mit­

erwaltet.Wenn die Pauerg locke geläutet wird, ein jeder Untertan ſelbſt oder(wenn er verhindert) n Weib innerhalb 1 Stunde zum Schulzen kommen.

Sonderlich ſollen die Untertanen, weil ihnen die enſte auf die Hälfte erlaſſen, des morgens mit der onne Aufgang auf dem Dien ſt einfinden, tüchtig ezeug mitbringen, abſonderlich die Bauern gute Wagen, flüge und Egden... nachmals ſollen ſie mit allem Fleiß s Mittag arbeiten, zwei Stunden futtern, und ſodann is Sonnenuntergang ihren Dienſt vollenden.

8 16 ſchreibt die Feuerrüſtung vor: lederne imer, Laternen, Feuerhaken und Leitern, was alle Jahr üachgeprüſt werden ſoll. Backöfen dürfen nur m Dage geheizt werden, mit brennendem Kien darf nie­land frei herumgehen, auch in den Wirtſchaftsräumen einer Toback ſchmauchen. Derjenige, der bei Bränden die Glocke zuerſt zieht bzw. das erſte Waſſer her­eibringt, ſoll eine Prämie von 16 Groſchen erhalten. Wann in der Nachbarſchaft etwas zu bauen, zu beſſern ind zu verrichten, ſoll ein jeder mit allem Fleiß das Seinige dabei tun. Aus den 88 28 und 29 geht hervor, daß die Felder damals noch durchſchnittlich mit hecken umgeben waren, die Eingänge waren durch einHeck verſchloſſen. Wege, Brücken, Gräben mußte die Gemeindein guter Ordnung halten!.Es ſollen auf St. Philippi Jacobi Tage(1. Mai) alle Rüde, Zäune, Dorfrücken und Hecken fertig gemacht und alle Gräben auf Johannis(24. Juni) gereiniget, auch alle Wieſen und Felder von St. Philippi Tage verboten ſein. Zur Verhütung des Schadens im Felde ſoll die Wröhen) fleißig geh alten werden. Niemand von der ganzen Gemeinde ſoll ſein Vieh in die Felder oder Hönungenss) treiben, ehe ſelbige gänzlich freigegeben werden.

8) Vergl. Rudolf Schmidt, Eberswalde in Sage und Geſchichte Eberswalde, 1912, S. 139. 83) Siehe nächſte Seite.