„Anno 1691 auf Weihnachten iſt in dieſer Kirchen eine meſſingene Krone von 6 Leuchtern verehret worden.“ Es hat aber ſolches— ſo bemerkt der Nachfolger des Paſtors Meiſter dazu— des ſel. Herrn Friedrich Meiſters Eheliebſte Dorothea Simers getan, welches zum Nachruhm ohne ihren Willen, weil ſie es verboten, dennoch gemeldet wird.
Unterm Jahr 1699 trägt der Pfarrer ein,„daß Gott unſern Kürchenräuber, namens Heinrich Müller, entdeckt hat, deſſen Eltern und Geſchwiſter ſich vor itzo noch in Neuſtadt⸗Eberswalde aufhalten, welcher wegen vieler begangenen Diebſtähle in der Stadt Angermünde iſt endlich gefänglich eingezogen worden, allwo er heimlich ausgeſaget, daß ſein Bruder Jacob Ernſt Müller, Bürger und Uhrmacher in Neuſtadt, ihm zu dem Angermündiſchen und Beyerſtorffiſchen Kirchenraub Anleitung gegeben, ja bei vielen Diebſtählen perſönlich dabei geweſen ſei. Nachdem aber obgedachter Hch. Müller den 14. September Anno 1699 ſich im Gefängnis ſelbſten umgebracht hat, als iſt zwar der Uhrmacher in Neuſtadt ge fänglich eingezogen worden, hat aber alles, was ſein Bruder von ihm ausgeſaget, beſtändig geleugnet, bis er endlich nach vorhergegangener Tortur territionem und abgeſchworener Urfehde, dem Gefängnis erlaſſen und wieder auf freien Fuß kommen iſt.“
Eine große Kirchenausbeſſerung wurde 1703 vorgenommen, nachdem„ein großer Sturmwind“ insbeſondere den Turm ſchwer beſchädigt hatte. Dieſer erhielt„ein ganz neues Geſims“ und wurden dann zwei Turmknöpfe aufgefeßt. Knopf und Stange wogen zuſammen 285 Pfund. Die Fahne erhielt die ausgeſchnittenen Buchſtaben J. I.— Jürgen Hübener, der Schulze, der die Wetterfahne geſtiftet hatte. Für dieſe Beſſerungsarbeiten hatte die Gemeinde über 215 Tlr. ausgegeben.
1708:„32 Taler vor den Kärchen-Engel nebſt denen Knöpfen und Eiſen, daran er hänget. Von dieſem Taufengel iſt nichts mehr vorhanden.— Von den vier eichenen Kirchtüren, die 1712 angefertigt wurden, ſind heute noch zwei erhalten.— Am 3. Juli 1718 ſchlug der Blitz in den Turm und zündete. Es mußte eine große Reparatur vorgenommen werden, für die im Rechnungsbuch an 100 Tlr. verbucht ſind an Barauslagen, neben den Hand- und Spanndienſten der Gemeindemitglieder.
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