. |
. | | |
| . .
haben die von Arnim ihm noch 2 weitere Hufen Land zur Benutzung überlaſſen, was 1520 geſchehen war. Die Kirche hat zwei Hufen Landi) und eine„Wurth“ (eine Wörde Land).„Es ſollen die Gotteshausleute der Gemeinde hinführ zur Beſtellung der Hufen und Einerntung des Getreides nicht mehr denn 6 Tonnen Bier geben und das Bier und andere Unkoſten am Palmtag ganz abtun“. Als Kircheneinnahme galt auch der Vierzeitenpfennig.“e)
Die Matrikel von 1600 beſtätigt dieſe Verhältniſſe, fügt dann aber noch hinzu:„Der künftige Pfarrer hat pro Inventario einen Tiſch, Bett, Spind, zinnerne Kanne und Schüſſel, auch 6 Sch. Korn, halb Roggen, halb Gerſte. Dazu ſollen aus jedem Gotteshaus in Matre und Filia Schönfeld) 1 Tlr. genommen werden; ein jeder Hüfner aber 2 Sgr. und 1 Koſſät 1 Sgr. geben. Dafür ſoll an V́eh und Hausrat etwas gekauft werden und für und für bei der Pfarre bleiben. Für die Kirche werden die Feſtſtellungen der Viſitation von 1541 ebenfalls beDas noch erhaltene Kürchenb uch beginnt mit dem Jahre 1643 und führt nachſtehenden Titel:
Das /Beyerstörffer Kirchen Buch/ darinnen verzeichnet/ die/ Vertrawten, geborenen und verſtorbenen/ Angefangen/ Ihm Jahr 1643/ als/ De rEhrwürdigerachtbarer und wollgelarter Herr/ Chriſtianus Arnoldus zu ſeinen predigt ampt or⸗/ dentlich berufen vnd allhier in Beyerstorff vnd/ Schönenfelde inueſtihiret worden/ von dem/ wollehrwürdigen Vorachbaren vnd Hochgelehrten Herrn Magiſter Martino Strömanno, Probſten vnd inſpectori/ doſelbſten in Bernow.
Im Jahre 1666 werden dem Pfarrer„hienfüro vor die Mahlzeiten bei Hochzeiten, weil ſolche 3 Tage währen, 12 Gr., vor die Mahlzeiten bei Kindtaufen auch 12 Gre, wegen der Mahlzeit aber, ſo ihm, wenn eine Sechswöchnerin eingeſegnet wird, gehöret 6 Gr. und endlich anſtatt der Mahlzeit bei einem Begräbnis gleichwege 5 Gr. wie auch entvorder gezeichnet worden!... und muß der Prediger einen Geſang vor der Tür und einen bei der Beerdigung ſingen laſſen, hingegen aber ſoll auch
108) Im Landbuch von 1375 iſt die Kirche nur mit
einer Hufe Land dotiert. 109) Riedel a. a. O. A XII 202/08,
192