hielten ſie ein Burglehen und werden noch 1527 als Patrone der Schwedter Stadt— kirche genannt).
Unter der Fürſorge des Grafen Hans v. Hohenſtein?), mehr noch unter feinen Söhnen Bere(Bernhard, F1510) und Wolfgang(FI522), von denen der letztere den Stamm fortſetzte, nahm Schwedt einen großen Aufſchwung. Sie vereinigten Schwedt mit Vierraden , kauften in der Umgegend bedeutende Güter(Niederlandin, Stendell u. a) an und erweiterten ihren Beſitz nach allen Seiten, griffen auch in die Neumark hinüber und legten ſo den Grund zu der ſpäteren Ausdehnung der Herrſchaft Schwedt — Vierradens). Beſondere Fürſorge widmeten fie ihren beiden„Reſidenzorten“. Wir müſſen annehmen, daß Schwedt faſt zum Dorfe herabgeſunken war, als die Grafen die Herr—
ſchaft antraten. 1515 erfolgte deshalb eine förmliche
Neugründung Schwedts als Stadt; auf Bitten des Grafen Wolfgang begnadete Kurfürſt Joachim Schwedt, das„bishero damit in abfall kommen“, aufs neue mit Stadtrecht, erlaubte Befeſtigung, Bau eines Rathauſes und die Errichtung von Innungen und Gewerken*), behielt ſich aber Offnung in Kriegszeiten, Heeresfolge, Steuer, Straßenrecht, Zoll und Geleit vors). Auf jede Weiſe ſuchten die Grafen der Stadt aufzuhelfen. Durch kaiſerliches Privileg erlangten ſie die Erhöhung des Siegel des Grafen Wilhelm. Zolles 6), 4 freilich V Proteſte 9. Hohenſtein von 1551(6Stal. der Stettiner und der Frankfurter Kaufmannſchaft her— Rep. 21 Nr. 143). vorrief und zu langwierigen Prozeſſen Anlaß gab, die
bis vor das Reichskammergericht gingen?). Der Proteſt
der Stettiner und Frankfurter wurde durch die Zollfreiheits-Privilegien von 1531 und 1541 gegenſtandslos gemachts). Im übrigen erhoben die Grafen den erhöhten Zoll ruhig weiter. 1558 erwirkten ſie eine neue kaiſerliche Beſtätigung(Riedel 4 XIII 466) und
Abb. 124.
Y) Thomae 98.— Curſchmann a. a. O. 465.— Die Reformation wurde um 1540 unter Graf Wilhelm eingeführt.
) Graf Hans ſtarb am 30. November 1498 und liegt in der Kloſterkirche zu Berlin begraben. Daſelbſt ſein Wappenepitaph. Das Wappen der Grafen iſt ein rot-weiß gewürfelter Schild. Als Helmzier erſcheinen zwei rote Hirſchſtangen(vgl. Abb. 124 und 1265).
3) Ihre Mittel müſſen bedeutend geweſen ſein, wenn auch in der Literatur das Gegenteil behauptet wird. Schon die prunkvollen Schloßbauten in Schwedt (vgl. die Anſicht bei Merian) und Vier— raden verlangten große Summen. Gelegentliche Verpfändungen von Beſitzſtücken, die doch nur Finanzoperationen waren, ſind kein Gegenbeweis.
% Von Innungen werden genannt die Böttcher, Leineweber, Schneider, Schuhmacher. Sie waren für Schwedt und Vierraden gemeinſam.
5) Riedel A XIII 457.
) Unter Kaiſer Maximilian 1505(Weſtermann S. 92).
) 1518 ff. Akten über den Prozeß 1551 bis 1569 GStal. Rep. 21 Nr. 143. Vgl. auch Riedel A XIII 460 und D361. A XXII 480.
) GSt. Rep. 21 Nr. 143. Riedel P 362; A XXIII 482 f.; vgl. auch D 367 Anmerkung.