Erklärung der Abkürzungen. XXI
Mitt. Ver. Heimatk. Müncheb.= Mitteilungen des Vereins für Heimatkunde des Kreiſes Lebus in Müncheberg .
Nachrichten— Nachrichten über deutſche Altertumsfunde.
Phot. Album— Voß und Günther, Photographiſches Album. Berlin 1880.
Pz— Prähiſtoriſche Zeitſchrift.]
Undſet, Eiſen— Ingvald Undſet , Das erſte Auftreten des Eiſens in Nord-⸗Em opa. Deutſch von J. Mestorf. Hamburg 1882.
VG Anthr= Verhandlungen der Berliner anthropologiſchen Geſellſchaft.
Wagener, Handbuch= S. Chr. Wagener, Handbuch der vorzüglichſten, in Deutſchland entdeckten Altertümer aus heidniſcher Zeit. Weimar 1842.
ZEthn= Zeitſchrift für Ethnologie.
Die Funde pflegt man nach ihrem Fundorte zu benennen. Das iſt bei der Unmaſſe der vorgeſchichtlichen Funde das einzig vernünftige Mittel der Verſtändigung. Nun herrſcht aber durchaus keine Übereinſtimmung über das, was man unter Fundort zu verſtehen hat. Der eine benennt den Fund nach dem nach ſeiner Anſicht nächſtgelegenen Dorf ohne Rückſicht darauf, ob die Fundſtelle auch in der betreffenden Flur liegt, der andere nach der nächſten Stadt, der dritte vielleicht nach der Ciſenbahnſtation, von der er ausgegangen iſt, wieder ein anderer zitiert nach irgend einer Landmarke, einem Berg oder dgl. Wenn hier mit allem Nachdruck darauf gedrungen wird, daß zur Vermeidung von Doppelbenennungen nach einheitlichem Grundſatze verfahren wird, ſo geſchieht das nicht aus Kleinigkeitskrämerei, ſondern deshalb, weil ſonſt die Genauigkeit der wiſſenſchaftlichen Arbeit und dementſprecheud die Richtigkeit der Ergebniſſe geradezu gefährdet wird. Ein Beiſpiel: In einer Statiſtik über Bronzeſicheln führt H. Schmidt(2Ethn 1904, S. 425, Anm. 4) erſtens eine Gußform von Müncheberg und zweitens eine Gußform von Buckow als zwei verſchiedene Funde an. Tatſächlich iſt es aber ein und dasſelbe Stück, nämlich die im vorliegenden Heft unter Wald-Sieversdorf angeführte Gußform. Hier führt alſo die Ungenauigkeit der Benennung zu einer Fälſchung der Statiſtik.
Zur Vermeidung ſolcher unliebſamen Vorkommniſſe iſt es unbedingt nötig, daß nach einem feſten Grundſatze verfahren wird. Für den, der praktiſch in dieſen Dingen arbeitet, kann es nicht zweifelhaft ſein, daß die Gemeindeflur für die Bezeichnung einer Fundſtelle maßgebend iſt. Wer einen neuen Fund in die Wiſſenſchaft einführt, ſei es bei der Katalogiſierung in der Sammlung, ſei es durch Veröffentlichung, hat die Pflicht, ſich zu vergewiſſern, in welcher Gemeindeflur die Fundſtelle liegt, und hiernach hat die Benennung zu erfolgen.
Dieſe kurze Erörterung iſt hier nötig, weil gerade beim Kreiſe Lebus mehrere beſonders wichtige und bekannte Funde hiervon betroffen werden, und weil es nach obigem Grundſatz nötig war, einige Umbenennungen vorzunehmen. Bei dem einen Fund, der ſchon erwähnt wurde, handelt es ſich um die bekannten Gußformen, die bisher nach Müncheberg oder Buckow benannt wurden, tatſächlich aber in der Flur Wald⸗Sieveredorf gefunden ſind. Ein anderer Fall betrifft die weltberühmte Runenlanze mit ihren Beifunden, die gewöhnlich unter der Flagge„Müncheberg “ oder„Müncheberg-Dahmsderf“ ſegelt, aber auf Dahmsdorfer Gebiet zu Tage gekommen iſt. Ferner, einen Ort„Görlsdorf⸗-Worin“, woher die vielgenannten römiſchen Funde kommen ſollen, gibt es nicht; die Fundſtelle liegt auf der Flur Ober ⸗ Görlsdorf. In einigen anderen weniger bekannten Fällen habe ich mich mit einem Verweiswort im Texte des Fundverzeichniſſes begnügt. Vgl. auch die Bemerkungen am Schluſſe der Einleitung zur Stadt Frankfurt a. O.