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Theil 1 (1831) Beschreibung der einzelnen Provinzen der Mark Brandenburg
Entstehung
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Magdeburgsche Domherr Konrad von Galzwedcl, der sich im Jahre 1229 mit diesem Beinamen bezcichnete'); Lüdecher von Salzwrdel, der 125,0 im Anhaltinischen reich begütert war, und Dietrich von Salzwedel, der sich um's Jahr 1261 am Hofe des Herzogs Barnim von Pommern zeigt ').

Die gegen die Mitte des 13ken Jahrhunderts angelegte Neustadt Salzwedel, welche bis zum Jahre 1299 von der Altstadt völlig getrennt blieb, empfing nach der 1247 zu Fehrbellin ausgefertigten Stiftungsurkunde alle und die­selben Gerechkssame, deren die letztere sich erfreuete, und ward auch bei den später von Lübeck erlangten Berechti­gungen nicht ausgeschlossen. Doch in der Bestimmung der Gerichtsverwaltung machten die Mackgrafen Johann I und Otto III mit ihr eine Ausnahme von allen andem um diese Zeit gestifteten Städten. Dies« erhielten gewisse Männer, die damit beauftragt wurden, für den zweckmäßi­gen Anbau der Stabt zu sorgen, und aus der Fahl dersel­ben einen zum erblichen Gerichtsvorsteher, den man einen Schulzen nannte. Die Neustadt Salzwedel aber, zu deren Anlegung Helmwich und Bernhard von Mahlstorf wenigstens den ihnen cigenthümlich zugehörigen Grund und Boden hergegeben hakten, bekam einen solchen Erbrichter nicht, sondern die Markgrafen setzten ihr einen zeitigen Vogt, der nach dem Urtheile der Rathsherrn, dem er in allen Stücken Folge zu leisten verbunden war, das Gericht pflegen sollte

Wahr»

1) vrißin. kuelkc- 1?. iV. 11A.

2) Gercken a-'a. O. 1. VH. x. 337. Don Dreger's 3iz>i. I'omer. z>. -147.

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