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nisten, von dem wir die angeführte Nachricht besitzen. Eine gewisse Kunde von dem Nonnenstifte zu Dambck ist aus keiner frühem Zeit, als aus den, Jahre 1288 zu uns gelangt'), da es schon vollendet bestand.
Das Kloster in dem drei Meilen von Salzweldcl cnt-
tissin Oda stimmt Tobias Zerasins in seinen Nachrichten deS rc. Geschlechts derer von Schulenburg auS glaubwürdigen Scribentcu, Monumenten :c. (bei Küster Ogu->- calorum collect. Thl. V. p> 28.l überein, und führt zum Beweise das Fragment einer Urkunde von ihrem Sohne Heinrich, Probst« zu Dambeck, an, den Oda in einer frühem Ehe mit dem Grafen Heinrich von Schulenburg geboren haben soll, welches angeblich so lautet: Ich Hinrick van de Schulenborg, Pravest tho Dambeck, Hinrickü Sohn rc. Alse yd vse Mime de Grävin von Dannenberg, Oda, de nu vorsteiht den be- nömenden Süster», verordnet rc. Der Brief ck-n. ckieLnnvcrs. ksuli 1261 soll eine Bestätigung der mütterlichen Schenkung deS Dorfes Delwitz an das Kloster Dambeck enthalten. Allein dieser JerasiuS hat mehrere Urkunden-Auszüge initgelheilt, und für alt und ächt ausgegeben, welche, nach Wohlbrück's gewichtigem Ur- theil, falsch und augenscheinlich erdichtet sind. Dies berechtigt, auch hier mißtrauend eins Untersuchung über ihn ergehen zu lassen, da die angeführten, angeblich aus dem Contert einer alten (Deutschen?) Urkunde gezogenen Worte in einem hohen Grade verdächtig sind, Erstlich ist es etwas durchaus Ungewöhnliches, daß ein Geistlicher, besonders bei solchem Range, seinen Familiennamen nennt. Für'S Zweite können wir nicht glauben, daß der Probst eines so bedeutenden Klosters, um sich näher kenntlich zu machen, der Erwähnung seines Vaters zu bedürfen glaubte, und endlich Drittens ist uns kein Graf Heinrich von Schulenburg aus einer andern Nachricht bekannt, dessen Sohn der höchst wahrscheinlich erdichtete Probst gewesen wäre. Steinberg in seinen Lollectancüs 6cnea1«gici» deutet den Namen Daneke jenes Urkundenfragmentes überhaupt nicht auf Dambeck, sondern auf Dannenberg selbst.
1) Im Jahre 1283 verkauften die Gebrüder Balduin und Paridam von Knesebeck dem Kloster Dambeck alle ihre Hebungen und Gerechtigkeiten in Mardorf. Gercken's Lock, ckizrl. Lranck. r. VI». l>. 445.