Er hatte schon zu dem erwähnten Heinrich im Lchnvcr« hältnisse gestanden '), und ward, da Nlbrecht die Nord« mark erhielt, wahrscheinlich auch dieses, seines Schwagers, Vasall, in dessen Gefolge er sich zwischen dm Jahren 1l5» und 1170 häufig antreffcn läßt °). Auch fiel unter Ak- brechts Fahnen sein Sohn Werner bei der Wiedererobe« rung Brandenburgs im Jahre 1157^), ;n dessen Andenken der Vater das bald zu erwähnende Kloster Krevese gestiftet haben soll. Mit seiner Gemahlin Adelheit, deren erste Ehe kinderlos geblieben war, hatte der Graf Werner 1 ohne Zweifel den Besitz von sehr bedeutenden Erbgütern erlangt, welche das reiche Balle» städtische Haus in ganz Sachsen zerstreuet, besonders aber in der heutigen Altmark besaß, zu denen Krevese gehört zu haben scheint, wahrscheinlich auch ein Theil von Osterburg gehörte, während der andere Theil dieses Ortes ein Allodialbcsitz seines Schwa- gcrs w..r. Nach einem hier befindlichen Schlosse verlegte er daher auch in der Folge seinen Wohnsitz, und nahm davon den Namen an, mit welchem er zuerst in Urkunde» von dem Jahre 117» erwähnt wird*). Neben ihm zeigt sich hier sein Sohn Albert ^), der auch schon H160 mit
1) ^larcliio Vilo— »ennit — Ilonricum, <l,ixit Lxlcl-
lu-itliim, sororem Marclnoni« Xlborti, czu,m, <um »ine I,ereile mcaereinr, <I»xit «uns 5Verncr>i» ckc Velilieim, cs»i ßv-
nuit Xlbvrtum cke ä^terhurx (Osterburg) et rsli<ju«m ^roleia.
Äackcnr. sol. 164.
2) Wohlbrück a. a. O. S. 21. 22.
3) Wohlbrück a. a. O. S. 23.
4) Urk. des Martgraf«» Otto I und des Herzogs Kasimir «ob Pommern v. I. 1170. Buchholtz Gisch, d. Churm. Brand. Thl. IV. Urk. S. 15. S. 16. Küster'- Opn-eul- coli, bist, Xlarcl,. illn-.tr. Thl. XVI- S. 108. 144.
5) Nach neuern Berichten hatte Werner aucb einen Sohn Heinrich, der nach Entzelt dem Grasen Heinrich von Gar-