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res Namens, sondern auf alten Nachrichten beruhenJin Jahre 1225, diente Seehansen den Markgrafen Johann I und Otto 111 und der Markgrafin»Mutter Mathilde - zum Aufenthalt, da diese hier gemeinschaftlich eine die Stadt Werben betreffende Urkunde ausstcllten *). Dann giebt es von dem Orte bis 1256 keine Nachrichten, da sie mit dem eigcnthümlichen Stadtrechte wieder hervortritt, welches von ihr auf Priywalk übertragen wurde, bei welcher Gelegenheit sie als eine alte Stadt bezeichnet wird*).
Von dem zwischen Krcwefe und Seehausen bclrgcnen Orte Rathsleben, dem frühem Rasleben, trug ein rittermäßiges Geschlecht seinen Namen, welches sehr frühe am Hofe der Pommerschen Fürsten erblickt wird, wo besonders ein Albrecht von Rasleve gegen die Mitte des leiten Jahrhunderts häufig bei herzoglichen Verhandlungen als Zeuge erscheint
Des früher zur Mark gehörigen Ortes Garthow gescheht vor 1250 nur so weit Erwähnung,' daß am Bran- dcnburgschen Hofe 1225 ein gewisser Gerth oder Gerhard vorkommt, der Zeuge war in einer von dem damaligen vormundschaftlichen Verwalter der Markgrafschaft, Grafen Heinrich von Aschersleben, für die Stadt Werben ausgestellten Urkunde. Darauf kommen im Jahre
1) «p. Lccar'ck. V. II. Ilidtor. meck. acvi col. 697.
Beck mann' S Veschr. Bd. II. Thl. V. B- I. Kap. V. Sp. 31. Auch war ein Thcil der Bewohner Seehausen das Botding zu besuchen verpachtet. Bgk. I)i8j)ut. cke Lotck. et I-otck. Iu-
O. app. p>. 13.
2) ^ctum apnick (d. h. IN der Burg) Leeli-iuseu. Gcrcken's Vragm. ÄUircb. Thl. III. S. 74.
3) Beckmann a. a. O. B. II. Sp. 130. Buchholtz Gesch. d. Cburm. Tbl. IV. Urk. S. 89.
4) Bon Dreger's Lock, ckipl. kom. p. 235. 239.
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