Zeitschriftenband 
Theil 1 (1831) Beschreibung der einzelnen Provinzen der Mark Brandenburg
Entstehung
Seite
118
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V münde, Osterburg uud Salzwedel im Kauf und Verkauf gelegten Zollabgaben für immer frei. Ferner gab er seiner neuen Stiftung Magdeburgifthes Etadtrecht, und Ackerland für den gewöhnlichen Jahrcszins von vier Mm men zum freien, erblichen und veräußerbaren Besitz ihrer Bürger. Den Vorsitz im Stadtgerichte machte er erblich in der Familie eines gewissen Otto, brr zwei Dritthelle aller Gerichksge« fälle, nach Art der Stadrschulzrn, an die Landesherrschast abzuliefern verpflichtet ward, ein Drittheil aber für sich und seine Erben erhielt. Die Nachfolger dieses Otto, der hier Vasall bezeichnet wird, wann jedoch keine Stadtschul, zen, sondern Burggrafen, indem sie nicht, wie es jenen zu. kam, in der Stadt, sondern in einem markgräflichen Schlosst bei der Stabt ihren Sitz hakten, wenigstens treffen wir die Bürger Stendals später unter der Gerichtbarkeit eines Burg, grafen an, von dessen Rechtspflege, welche für sie zu einer beschwerlichen Last geworden war, sie der Markgraf Al. brecht II, wahrscheinlich nach dem Aussterben der von seinem Großvater eingesetzten Burggrafen-Familie, im Jahre 1215 befreite').

Stendals gefetzt wird. Oor-nrr'ur sz> Lccarch. 1. H. Lorp. k,i,r. enecl. aevi p. 697. Lo tempore (». 1151) url» 8t«nc>al eonäika c-k. Auch Angelus sagt nach SuriuS in ^beatro urkium. dag Stendal um's Jahr 1151 vom Markgrafen Albrecht ummauert, d. h. gestiftet rvorden sey. Chronica d. Mark Brand. S. 86. ES ist diese Urkunde zwar das einzig« urkundlich« Zeugniß da« von, daß das Dorf Stendal zur Zeit ihrer Ausstellung zur Stadt erhoben sev, aber sie scheint «S auch in Uedereinstnnmung mit de« Berichte mehrerer Kronisten in den deutlichsten Worten zu sagen.

ciircm. Llavor. «p. I'. I. 8er. rer. öruniv-

p. 612. ^no. dl»rcl> p. 37. Entzelt's Chronik d. Alt.

M. S. 72. <?or-,er- a. a. L>.)

1) Urk. in Gercken's 6oä. äipl. Drincl. 1?-V- ZI- 74. Beck­mann'- Beschr. Kap. n. Sp. 182. Lentz Brand. Urk.-Saminl. S. 23.

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