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Theil 1 (1831) Beschreibung der einzelnen Provinzen der Mark Brandenburg
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gestehen, bkr sich nun grwaltthätig in dm Besitz derftlbm sitzt«; doch ward auch er endlich durch Ermahnungm des Abtes, kirchliche Zwangsmittel und den Befehl des Kaisers selbst davon wieder abzustchm bewogen'). Das Kloster wußte sich mm, um dm traurigen Bedrückungen der Vögte zu entgehen, nicht besser zu helfen, als daß es den Bischof Friedrich von Halberstabt bewog, dieses Lehn gänzlich tinzuziehen, um selbst die Einkünfte davon zu genießen. Bedürfte das Kloster nothwendig weltlichen Schutzes, oder für Mord und Diebstahl eines Richters; so sollte es sich irgend Jemanden dazu berufen, dergleichen Angelegen» Heiken an des Bischofes Statt abzumachen; und Lieft im Jahre 1214 getroffene Einrichtung bestätigte der Pabst Honorius im Jahre 1221

So schienen nun endlich die Vogteistreitigkciten des Abtes zu Hillersleben erledigt, doch waren sie es nur für kurze Zeit. Bald erhob Graf Ulrich von Regenstein, als Gemahl der Tochter des erwähnten Grafen von Grie» den, nicht weniger ungerechte als nachdrückliche Ansprüche auf dieses Amt, und zwang ums Jahr 1236 durch sein feindseliges Verfahren gegen das Kloster, den ganzen Kon­vent, dasselbe zu verlassen. Zur Wiederherstellung der Ruhe sah nun der Bischof Ludolph von Halberstadt keine an­dere Auskunft als die, dm Grafen Ulrich unter gewissen Beschränkungen, der Graf sollte nicht in denjenigen Gü­tern der Kirche zu Gericht sitzen, bereu Altbau durch das Kloster bewerkstelligt war, und in dem Gerichte über die Bewohner der andern Orte dm Abt stets zur Seite haben und ihm zwei Dritthrile sämmtlicher Gerichtsgefälle ab­geben, mit der in Anspruch genommenen Vogtei zu be­lehnen, worauf Ulrich hem Kloster die yben erwähme

t) HillcrLleb. Kronik.

2) Urk.-Anhang Nr. XV.