. waltet keine Gewißheit. ES erscheint rms zuerst in» Jahre 1232, zwar schon als vollendet eingerichtet, aber noch als arm und jrmg. Auch des Errichters geschieht weder in Ur, künden noch Kronikcn Ellvähnung, was in »hin keinen viel- geltenden, bekannten. Mann vermuthcn läßt. Nun erblickt man aber einen Edlen, namens Albrrcht von Neuen- dvrf, zwischen den Jahren 1212 und 1228 in dm Urkunden; im Jahre 12 l2 war derselbe mit vielen andern alt» märklschen Rittern bei dem Markgrafen Ai brecht zu Weis- sensee anwesend, als dieser Fürst hier ein Bündniß mit dein vom Pabste in den Bann erklärten Kaiser Otto IV,schloß, für dessen Aufrcchterhaltung sich Alb recht von Neuen- dorf mit den übrigen verbürgte *), im Jahre 1215 befand er sich bei demselben Fürsten im Lager zu Staffelt», als dieser in dein, wegen jenes Bündnisses ihin mit dem Erz-, bischofe von Magdeburg entstandenen Kriege im Felde stand-), 1226 als die jungen Markgrafen Johann I und Otto 111 die Stadt Werben mit dem Fährrechte auf der Elbe beschenkten^) zu Havelberg, 1227 bei der Erlassung einer polizeilichen Verordnung an die Stadt Stendal an dem letztem Orte *>, und >228 bei demselben Fürsten in der Vogtei Saizwedcl als Zeuge einer von ihnen vorgenommenen Vereignung an das Kloster Diesdorf °). Von dieses Al- brecht's Nachkommen und Erben verlautet nichts; denn schwerlich gehörte der Edle Johann von Niendorf, der
1) Oritzinui» 6uelilc- IV III p. 613. Buchboltz Nescb- i>. M. Br.Thl. IV. Urk. S. 47.- Leirtz. Brand. Urki-Samml. S. 24)
2) Gerckcn'S OoS. cl^I. T'. V. x. 75. ' '
3) GerckcU's >l-,rch Thl. I. S. 10. Lentz Brand.
Urk. «Samml. Tbl. I. S- 26.
4) Lentz a. a. O. S. 87V. Buchholtz Gesch- a:^>. O. T. 62.
5) Gircken's vipl. vor. lVIarcli. Thl. I. S. 43V.