190
1275 bischöflich Havelbergscher Vogt warbei der großen Anzahl von Orten, welch« ihm so gut wir dieser zum Wohnsitz dienen konnten, denselben an. Sein Geschlecht ist allem Anscheine nach mit ihm ausgestorben, und sein Rit» lersitz mit ihm eingegangen, auf dem er sehr wahrscheinlich, vielleicht als Vater mehrerer unverheiratheter Töchter, der Gründer des erwähnten Jungfrauen «Klosters ward. Denn der Markgraf Johann 1 schenkte diesem zwar im Jahre 1232 erst bas Eigenthum von neun Hufen Landes zu Nien« dorf, und nachher bas ganze Dorf; doch scheint es, als wenn der Platz, auf welchem bi« Klostergebäude standen, damals nicht von ihm hergegeben worden sey, weil dieser sonst gewiß mit unter den, von dem Landesherrn dem Klo» ster geschenkten Gegenständen in deren Verzeichnissen ange« geben wordm wäre, wie Dies bei andern von den Markgrafen gestifteten Klöstern zu geschehen pflegte, lind dessen doch hier zu Niendorf wenigstens auch eine päbstliche Be. statiguugs - Urkunde, unter den dem Kloster von ungenannten Wohlthatern vereigneten Gütern, Erwähnung thut. Auch stimmt es weder mit der sonstigen Freigebigkeit der Markgrafen überein, einem geistlichen Stifte solch armseliges Da- seyn zu verleihen, wie der Markgraf Johann I in dem erwähnten Jahre bas Bestehen des Klosters Niendorf schildert, noch würde er seine Stiftung, wenn es ihm aus unbegreiflichen Gründen eine solche zu errichten beliebt hätte, selbst als solche beklagt haben. Wahrscheinlich also ist Al- brecht von Neuendorf brr Stifter des hiesigen Klosters nach dem Jahre 1228 geworden, und der Markgraf Johann nur Wohlthäter desselben gewesen.
Von dem letzter» erhielt das Kloster im Jahre 1232 zugleich mit den erwähnten 9 Hufen bei seinem Sitze auch das Eigenthum eines ganzen, Vetve benannten Dorfes
1) Buchholtz a. a. L>. S. IM.