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Theil 1 (1831) Beschreibung der einzelnen Provinzen der Mark Brandenburg
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nach der erwähnt«, niarkgräflichen Urkunde vom Jahre 1106 >m Besitz derselben zeigt.

In der Folge ist jedoch die Grafschaft Scchausen der Markgrafschaft wirklich eine Zeit lang verbunden gewesen: den» nach dem Tode Dietrichs von Groitsch/ der im I. 1207 bereits verstorben war/ verwalteten zwar die Bischöfe von Halberstadt an ihrer Dingstätte persönlich das Grafen» amt/ ohne es wieder zu Lehn auszuthuen/ und wurden aus diesen, Grunde selbst bisweilen mit dem Titel der Grafen von Sommerschenburg benannt/ wie es sich vom Bischöfe Friedrich zwei Mal ermitteln laßt'); nachdem aber Lu» dolph auf den Bischofösiuhl von Halberstadt erhoben war/ gab er die Grafschaft Serhausen und zwei Schlösser in Alveiisleben den Markgrafen von Brandenburg ohne seines Domkapitels Bewilligung zu Lehn. Doch dieser Ludolph war erst im Jahre 1253 zur bischöflichen Würde gelangt/ und ward schon im folgenden Jahr«/ weil er die Stifts» guter verschwendete/ des Amtes wieder entsetzt/ wobei der Pabst Alles/ was der Bischof znm Nachchcil seiner Küche vorgenommen hatte/ für ungültig erklärte. Indessen hatte dieses einseitige Urtheil kirchlicher Anmaßung nicht Nach» druck genug/ die beiden tüchtigen Markgrafen Johann I und Otto III zur Aufgabe des von ihrer Seite rechtlich und vielleicht durch bedeutende Opfer erworbenen Lehns zu vermögen. Sie blieben daher im Besitze desselben/ während es den Geistlichen schien/ als würde Brandenburgs Erb, feindin/ die Magdcburgsche Kirche/ dem Urtheile gegen die

1) klar. tlernuin. I'. I. z>. 441. Iliztor. (xnn.

IVuurtor^, aiict. z>. 24. Urkunden ohne Angabe des Jahres ihrer Ausfertigung; doch die erste must nach 1209, da Friedrick erst Bi» schof wurde, die andere nach einer hierauf bezüglichen Urkunde bei Leysser a. a. V. S.27. ums Jahr 1215 ausgestellt seyn. Lbron. Lalber,laä. 1'. II. Lcrizrl. rer. örunrv. z>. 147.