und Warpke, beides feste Schlösser, selbst noch im Jahre 1387 zufammcngehört habe»').
Darüber, ob die Grafschaft, welche von den Besitzern dieser Schlösser lange verwaltet wurde, und von dein letz, tern den Namen der Grafschaft'Lüchow erhielt, ein mark, gräfliches Lehn war, fehlen im 13ten Jahrhundert alle bestimmte Nachrichten. Der Markgraf Johann veräus. scrte später die Münze in dem Distrikte Salzwedcl und. - Lüchow 2 ), und Dies deutet zuerst mit Sicherheit auf eine Lehnehoheit desselben über diesen Distrikt hin. Zur Gewißheit wird dieselbe, als im Anfang des I3ten Jahrhunderts die Familie der Grafen von Lüchow in ihren männlichen Gliedern zu erlöschen drohte, indem der einzige noch lebende Graf Heinrich nur eine Tochter, und keine Söhne erzeugt hatte. Da schloß der erwähnte Markgraf im Jahre 1317 mit dem Grafen einen Vergleich, dem zufolge ihm, wenn Heinrich, ohne einen Sohn zu erhalten, mit Tode abge- hrn würde, das Schloß und die Stadt Lüchow mit ihren Zubehörungen Zufällen, die Schulden des Grafen aber, die beträchtlich gewesen zu seyn scheinen, von dem Markgrafen bezahlt, und dessen Wittive und Tochter auf gewisse Weife versorgt werden sollten ^). Die Stadt Lüchow gehörte um diese Zeit ohne Zweifel zu den Allodialbesitzungen des gräflichen Geschlechtes: denn wenn cs Lehen waren,
so
Iiar,I> e^incopi Halbergtaä- ,ip>. /Unr'k. 1. I. 8cr. rer. Ilrunsv. l>, 703.
1) Ori°:„. Oielk. ?. IV. pr-,c5. p. 48. Scheidt's Anmerk. über Moscr's Brauns. Lüncb. Etaatsrccht S. 285. Selchow'S Braunschw.-Lüneb. pragin. Gesch. S. 151.
2) Urk- v. 21. Dec. 1314 bei Beckmann Beschr. b. Altm. Kap. III. Sp. 13. Lentz Br. Urk.-Samml. Thl. 1. S. 196.
3) Gcrcken'S Loci, ckipl. vr. V. I. p. 181. D-sselb. Berm. Abhandlungen Thl- III. S. 268.