Zeitschriftenband 
Theil 1 (1831) Beschreibung der einzelnen Provinzen der Mark Brandenburg
Entstehung
Seite
209
Einzelbild herunterladen

-- 209

st> bedurfte es entweder keines Vertrages, um an Branden» bürg zurückjufallen, oder es hatte ein solcher keine Gültig» krit, wenn es dem Grafen anderweitig verliehen war, indem des letzten Lehnsträgers Verfügung, über das ihm ander» traute Gut nach seinem Lode, ohne seines Herrn Genchmi» gung, kraftlos geblieben seyn würde. Das Schloß und die Stadt Lüchow muß vielmehr seitdem Anfänge des IZtcn Jahrhunderts, da es eine ALodialbcsitzung des Wel- fischrn Hauses war^), an die Grafen von Wartberg oder Lüchow, ebenfalls «igenthümlich, gekommen sci-n, wäh­rend die Grafschaft Lüchow aus drin Grunde augenschein­lich ein Brandenburgisches Lehnstück war, daß sie bei dein Aussterben der Lehnsträger, der Grafen, ohne alles vor» herige Uebercinkommm, und ohne von irgend einer Seite her erhobenen Einspruch, an die. Markgrafen siel wozu diese noch in Folge des Vertrages vom Jahre 1317 das . Schloß und die Hauptstadt dieses Distrikts erworben hatten ^). . 1 » . _ !>

6^ Der am rechten Elbufer gelegene Theil der Altmark.

Das von der Elbe und Havel nördlich begrenzte, sich von dem Punkte der Vereinigung dieser beiden Flüsse, längs der Elbe auf der Westseite, und auf der Ostseite längs der Havel und der Grenze des Landes Zauche, südwärts bis über Zerbst hinabziehende Landgekiet, zerfiel wahrend des 12ten und 13ten Jahrhunderts in einen Theil der Alt» mark und einen Theil des sogenannten Ueberelbischeu Her»

1) OriAiii. Ouelilo-/!'. Ill zr. 832. 833»

2) Gercken's Vermischte Abhandl. Thl. Hl. S. 218.

2) Wohtbrück's Gesch. Nachr. von dem Geschlecht« von Al- verisleben Thl. 1. S. 17V. folg.

14