Zeitschriftenband 
Theil 1 (1831) Beschreibung der einzelnen Provinzen der Mark Brandenburg
Entstehung
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zogthums. Dos Grenzverhältniß dieser beiden Gebiete zu einander ist nach der sorgfältigsten Berücksichtigung der dar. auf Bezug habenden Ueberlicferungcn keiner genauen Angabe fähig; nin so weniger, als bas Ueberelbische Herzogthum von einer Menge Ballenstädtischer Hausbesitzungen, wie der hiesige Theil der Altmark vom erzstiftischen Eigcnthum er» füllt war, wofür der Grund für das Letztere wahrscheinlich mir in freigebigen Schenkungen liegt. Das Erster« scheint hauptsächlich die irrthümliche Meinung bewirkt zu habm, der zum Beweise man lange Abhandlung«, geschrieben hat, daß bas Ueberelbische Herzogthum den Nordsächsischen oder Brandenburgschen Markgrafen angehört habe').

Indessen ist bei weitem der größte Theil in diesem Lande gelegener Erbgüter der gedachten Fürsten schon vom Markgrafen Al brecht I veräußert worden^), schon im

1) cts /^-ts»-r'F <le Ducstu Msusslbtuo. Gercken'S Prüfung dieser Hypothese in seinen Bcrm. Abhandl. Lhl. tl. S. 127. Eine Urkunde des Markgrafen Otto II. vom Jahre 1l96, welche die Aereignung der in diesem Herzogthum belegcncn mark­gräflichen Alkodialbesttzungen Mietern, Stichboy und Zerbst an das Erzbisthum Magdeburg enthält, erzählt umständlieb, wie die Mark­grafen von Brandenburg zu diesem Zwecke vor den an des Erz­bischofs, deS Herzogs.dieser Gegcttd,Stelle dem Gerichte vorstehenden Grafen Walther von Arnstein erschienen wären, und an seiner Gerichtsstälte jenen Güten, entsagt hätten. Ger- cken's Los. äixl. Lrsuci. 1. IH. p. 61. 62. Vgl. hier S. 67.

2) Hiezu gehirte auch der Grund und Beden des Prämonstra-

tenser DomstifteS oder Mönchsklosters Leitzkau (Liezeke oder Liezo), der vom Markgrafen Albrecht I hergegeben seyn muß (L-o ä.3el- Vertu» >1»rcluo- ^rimi et »ummi elussteia ecclstie (Hei ßeni- trici» in moute Direlc») »umu» et sävocsti. Buch-

holtz a. a. O. S. 42l.). Die kirchlichen Einrichtungen traf darin der Bischof Wiger von Brandenburg, gleich nachdem er, in Folge des gewaltsamen TodeS seines Vorgängers Lambert, im Jahre 1138 in den Besitz deS Brandenburgschen Episkopats gekommen war

äacro s. 1138. äacro scl 3. s. L/ison.