sissm warm, es daher rsichk in der Macht derselben lag, fie dem Kloster zu vereignm, so ward durch dm Bischof Anselm, den Diöcesan derselben, ein Vertrag mit dem Metropolitan und Grundeigenthümer, den, Erzbischof Fried, rich 'abgeschlossen, kraft dessen der gedachre Konvent die empfangenen Besitzungen, die erzstiftische Lehngüter ivaren, zum beständigen Genießbrauch, die Magdeburgs^ Kirche hingegen andere 12 Hufen Landes in dem jeuein Kloster von älterer Zeit her eigenchümlich angehvrigen Dorfe Nie. ken. oder Nijekendorf, welches mit anderem zugleich ge» bräuchlichen Namm Gerdekin hieß, und heute Redekin genannt wirb, tauschweise abgetreten erhielt.
Diese Verhandlung Friedrichs bekam im Jahre 1172 Wigmann's, seines. Nachfolgers, Bestäligung, der hinsichtlich des Klosters zugleich dessen neulich erlangten Besitz von einem AchtcheiU.des Dorfes Bock oder Buch, auf der Westseite der Elbe, genehmigte, als-welcl-en Hm- der Stiefvater und die Mutter der erwähnten Edlen von Jerichow, der nunmehrigen Vögte desselben, nachdem sie ihtt rechtlich erkauft und besessen, zum Heil ihrer Seelen »ereignet hatten. Um aber alle diese Handlungen zu bekräftigen, und das Kloster Jerichow fernerer Ansprüche, die sowohl auf Zehnthebung, als auf Hufcnbesitz in dessen Gütern anderweitig noch warm erhoben worden, und noch könnten erhoben werden, jetzt gänzlich zu übcchebcn, ward' sein.sämmtliches Vcsttzkhum im Beiseyn des Bischofs Wi l» mar von Brandenburg und des Markgrafen Otto I in die Hände des Bischofs Otto von Havelberg niedergelegt, damit der Konvent fie, nachdem nun allm Anrechten darauf von jeglicher Seite war entsagt worden, fie friedlich und unzertrennbar zu besitzen, wieder erlange.
Um diese Zeit besaß aber das Kloster Jerichow, erstlich als Güter, welche es von dem Erzbischöfe Hartwig von Bremen, seinem Stifter, empfangen hatte, die Parochialkircl-e
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