davon geleistet ward. Die Markgrafen ließen sich gewöhn» lich «nd besonders gegen eine gegenwärtige Schadloshal- tlmg in baarem Gelds zur Genehmigung solcher Handlungen leicht bewegen ,' und überließen auch selbst zum Bestell ihrer' Kasse an städtische Gemeinden und einzelne Bürger eine Menge von Lchngütern, um von den baaren Geldsummen, welche ihnen dafür gezahlt wurden, gerade vorhandenen Bedürfnissen zu genügen. Doch zu irgend einer Zeit wußte der LchNdieust von ihnen oder ihren NachfolgeM wieder hergestellt werden, tvas dann selten anders erreicht werden konnte»' als dadurch, daß sie Theile von dem ihnen noch' übrig gebliebenen Ländereien zur Bildung von Ritter- Sitzen hergaben, wodurch der Ertrag ihrer Zinseinnahme von dem platten Lande, besonders in der zweiten Hälfte des IZten Jahrhlmderts, sehr zusammenschmolz.
Die oben erwähnten sogenannten Regalien '), welche den Markgrafen zustanden, waren nicht alle für sie ergiebig. Von Gewinn edler oder unedler Metalle und aus Salinen findet sich gar kerne Nachricht, wenn auch die Markgrafen dem Kloster Chorin seine Güter mit Vorbehalt der Salz- Quellen überließen, welche man darin finden würde, und den Klöstern Mbatz und Himmelstädt die ihrigen mit allem Rechte über Gold, Silber, Eisen, anderes Erz und über das Salz in denselben »ereigneten'). Anders verhielt es sich jedoch mit dem Münzrechte, welches die Markgrafen im ganzen Umfange ihrer Herrschaft ursprünglich allein befaßen. Nur diejenigen Edlen, denen sie bedeutende Gebiete mit allen landesherrlichen Rechten pfandweise oder lehnweise abtraten, durften es gleichfalls üben, wie z. B. die Herrn von Plote, da sie Kyritz und Wil
li Vgl. S. 76.
2) Vgl. Thl. I. S. 488. Not- 3. und Gcrckcn's Ooä. äwl. Lr-m-l. 1. I. p. 314.