Münze, auch die aus den Distrikten Lüchow und Salzwedel, Berlin') und anderen, gänzlich veräußert.
Die Einkünfte der Markgrafen von Flüssen und Heerstraßen waren gleichfalls nicht unbedeutend. Die Fischereien in den erstem wurden anfangs sämmtlich verpachtet, bald in großer Zahl geistlichen Stiftern zum Gebrauche angewiesen. Das Recht Fähren zu halten, wie solche z. B. zu Werben und Wittenberge an der Elbe, an der Havel zu Heiligensee, Potsdam, Ketzin, Pritzerbe^) rc. bestanden, fingen die Markgrafen gleichfalls frühe an, ihren Unterkhanen zu überlassen, wie solches der Stadt Werben 1226 bis Wittenberge abgetreten wurdet). Das Geleitsrecht zu Wasser und zu Lande, was jedoch im l4ten Jahrhunderte wichtiger und einträglicher, wie im 12ten und 13ten gewesen zu seyn scheint, war für die Kammer der Markgrafen so ergiebig, daß z. B. der Markgraf Ludwig Jemand 10 Schock Gulden aus seinein Geleite zu Ruppin zu Lehn geben konnte H, und nach dem Landbuche das markgrafliche Geleite zu Gardelegen ungefähr 60 Schock Gr. cintrug H. Trotz der großen Abgaben, welchen sich also die Bürger zur Sicherheit auf ihren Reisen unterziehen mußten, war das markgräsüche Geleite bisweilen nicht stark genug sie zu schützen. So ward 1344 tin Bürgersfohn aus Stendal, der durch die Rathenower Heide reiste, ungeachtet des mark- gräflichen Geleites überfallen und umgebracht; wodurch
1) Gercken a. a. O. S. 6ä8. Beckmann's Beschr. d.
Br. Thl. V. B. I. Kap. Hl. Sp. 13-
2) Landbuch Kaisers Karl IV S. 79. 123. 126. 136. Oie Fähre zu Wittenberge trug nach dem Landbuche S. 9. zehn Pfund jährlich ein.
3) Vgl. Thl. i. S. 103.
-i) Gercken a. a. O. 1.,I- p. 265.
5) Land buch S. 3V.
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