Zeitschriftenband 
Theil 2 (1832) Beschreibung der politischen und kirchlichen Verhältnisse der Mark Brandenburg
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und in Spandau, Nauen, Altstadt Brandenburg, Salzwe- del, Kchritz, Templin, Königsberg, Berlinchen, Arnswalde und Friedeberg waren fie dem Rache dieser Städte über­lassen*). Auch waren die Gerichtscinkunfte des Markgra­fen pon dem platten Lande damals schon so sehr veräußert, daß nach Kaiser Karls Landbuche nur in dem geringem Theile der Markgrasschaft ste der Landesherr noch wirklich zu erheben hatte; in dem großem Theile der märkischen Dörfer genossen Edle oder Bürger auch diese Einnahme. Fast in allen Dörfern, die der Geistlichkeit angehörten, war sie auch Empfänger des daraus zu ziehenden Gerichtsge­winnes, und selbst an Städte wurden häufig Dörfer mit der Gerichtsbarkeit, und den daraus erwachsenden Einkünf­ten überlassen.

Das Einkommen, was dem Markgrafen einst aus seinen zahlreichen Allodialgütern zugeflossen war, hatte schon bei Albrechts I und Ottos I Lebzeiten durch die Schen­kungen sehr abgenommen, welche sie damit an die Geist- , lichkeit Vornahmen. Die meisten geistlichen Stifter der Altmark und Zauche waren auf ihnen gegründet, alle we­nigstens durch sie bereichert worden. Auch die hohen Stifts- Kirchen zu Brandenburg, Havelberg und Magdeburg dank­ten einen Lheil ihres Ueberflusses den Allodialbesitzungen der gedachten Fürsten, und keiner ihrer Nachfolger hielt es für sich für verantwortlich, ohne einige der ihm noch übrig gebliebenen Hausbesitzungen der Geistlichkeit zugewendet, und diese dadurch zum Gebet für sein und das Seelenheil seiner Vorfahren und ganzen Familie verpflichtet zu haben, die Erde zu verlassen. Im Jahre 1196 trugen die Mark- Grafen den Rest ihrer Allodialbesitzungen an Magdeburg eigenthümlich auf, von dem sie solche dann wieder'zu Lehn

1) Landbuch, S. 33. 34. 35. 3b