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und in Spandau, Nauen, Altstadt Brandenburg, Salzwe- del, Kchritz, Templin, Königsberg, Berlinchen, Arnswalde und Friedeberg waren fie dem Rache dieser Städte überlassen*). Auch waren die Gerichtscinkunfte des Markgrafen pon dem platten Lande damals schon so sehr veräußert, daß nach Kaiser Karls Landbuche nur in dem geringem Theile der Markgrasschaft ste der Landesherr noch wirklich zu erheben hatte; in dem großem Theile der märkischen Dörfer genossen Edle oder Bürger auch diese Einnahme. Fast in allen Dörfern, die der Geistlichkeit angehörten, war sie auch Empfänger des daraus zu ziehenden Gerichtsgewinnes, und selbst an Städte wurden häufig Dörfer mit der Gerichtsbarkeit, und den daraus erwachsenden Einkünften überlassen.
Das Einkommen, was dem Markgrafen einst aus seinen zahlreichen Allodialgütern zugeflossen war, hatte schon bei Albrechts I und Ottos I Lebzeiten durch die Schenkungen sehr abgenommen, welche sie damit an die Geist- , lichkeit Vornahmen. Die meisten geistlichen Stifter der Altmark und Zauche waren auf ihnen gegründet, alle wenigstens durch sie bereichert worden. Auch die hohen Stifts- Kirchen zu Brandenburg, Havelberg und Magdeburg dankten einen Lheil ihres Ueberflusses den Allodialbesitzungen der gedachten Fürsten, und keiner ihrer Nachfolger hielt es für sich für verantwortlich, ohne einige der ihm noch übrig gebliebenen Hausbesitzungen der Geistlichkeit zugewendet, und diese dadurch zum Gebet für sein und das Seelenheil seiner Vorfahren und ganzen Familie verpflichtet zu haben, die Erde zu verlassen. Im Jahre 1196 trugen die Mark- Grafen den Rest ihrer Allodialbesitzungen an Magdeburg eigenthümlich auf, von dem sie solche dann wieder'zu Lehn
1) Landbuch, S. 33. 34. 35. 3b