nahmen, womit einer willkührlichen weitern Veräußerung derselben gewehrt war; aber dafür scheuten sie sich jetzt schon nicht mehr, märkische Orte, Theile ihres Fürstenthums, freigebig an Klöster und Stiftskirchen zu verschenken. Fast unglaublich ist cs, wie allein ein Markgraf Al brecht lll, der mit einein ganz geringen Theile der Markgrafschaft abgetheilt war, gegen das Ende des 13teu Jahrhunderts 3 große Klöster, 1 Johanniter-Komthurci, 1 Dom und mehrere Altäre stiften, und so reich begütern konnte, daß er einem jener Klöster die Hebung des Ackerzinses von mehr als 30 Dörfern überließ').
Dagegen befand sich zwar eine ursprünglich der Geistlichkeit gebührende Einnahme in den Händen der Markgrafen; doch ohne daß diese sich lange den Nutzen davon erhielten. Schon der Markgraf Albxecht der Bar zeigt sich in dem Besitze von Zehnten in der Alliuark'), die er von den Bischöfen, denen dies Land untergeordnet war, zu Lehn trug. Sein Sohn, der Markgraf Otto I, machte auch Ansprüche auf Zehnten in der Brandenburgfchen Diö- ceft, und ob er gleich dieserhalb mehrere Male mit der Excommunikation bestraft scyn soll, muß er doch das He- bnngsrecht derselben behauptet haben, da sein Sohn, der Markgraf Otto II, dem Domstifte zn Brandenburg Orte mit diesem Rechte »ereignen konnte^). Auch in den demnächst der Mark Brandenburg hinzugefügten Skawenlandern, welche der Brandenburgfchen Diöccse zugewiesen waren, erlangten die Markgrafen den Genuß der Zehnthebung ge- gcgen eine geringe Abgabe an die Geistlichkeit, eine Schenkung von 100 Hufen unbebauten Gebietes an das Bis-
1) Vgl. Tbl. l. S. 437. N. 2.
2) Vgl. Thl. I. S. 97.
3) Gerckcn'S StiftShist. v. Br- S. 403.