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ward sie von Privatpersonen, Vasallen oder Bürgern erhoben').
Durch ein so unwirthschaftliches Verfahren mit allen den frühem Einkünften der Markgrafen, war eine endliche Erschöpfung ihrer reichsten Hilfsquellen unvermeidlich. An weltliche Personen geschahen die meisten Beräuf- scrungen hleibelider Einkünfte zwar gewöhnlich nicht, ohne daß die Markgrafen durch die Darreichung einer bedeutenden Summe baaren Geldes dazu bewogen wurden, welche ihren etwa in der Gegenwart vorhandenen Bedürfnissen abhalf; für ihre Nachfolger war jedoch bei der gewöhnlichen Uebervortheilung dessen, der des baaren Geldes bedurfte , dies.Finanzsystem von dem allergrößten Nachtheile. Ucbcrdies befand sich schon in der ersten Hälfte des IZten Jahrhunderts- ein großer Theil der Prignitz und viel anderes einträgliches Land in den Händen reicher Familien, die es mit vielen landesherrlichen Rechten, ohne Zweifel pfandweise besaßen ^). Sämmtliche Einkünfte daraus wurden nicht mehr der markgraflichen Kammer, sondern ihnen berechnet, und spätem Markgrafen schien es dadurch von ihren Vorgängern unmöglich gemacht, weder die Masse des Veräußerten einzulösen, noch von den beträchtlich verringerten Einnahmen die ordentlichen Ausgaben zu bestreiten. Wenn hiebei nun noch, wie häufig im 13ten Jahrhundert, langwierige Kriege geführt wurden, und zur Bestreitung des dazu nöthigen Aufwandes, oder zu irgend anderer ausserordentlicher Gelegenheit baares Geld erforderlich war, so mußten die Markgrafen in solcher Verlegenheit wieder- hohlt zu Verpfändungen oder zum Verkauf von Dorf- oder Landschaften ihres Gebietes die Zuflucht nehmen. Städte,
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1) Wohlbrück vom Zehent in best, Gesch. v. Lebus, Thl. I. 233. folg.
2) Thl. I. S. 227. 304.