Zeitschriftenband 
Theil 2 (1832) Beschreibung der politischen und kirchlichen Verhältnisse der Mark Brandenburg
Entstehung
Seite
108
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Ein anderes Mittet, welches man gleichzeitig ergriff, sowohl um dem gegenwärtigen großen Geldmangel der Markgrafen abzuhelfen, als aber auch um demselben für die Zukunft durch Erhöhung der bestimmten markgräflichcn Einkünfte vorzubeugen, waren die Veränderungen, die man mit den Bedezahlungen vornahm, welche bisher nur bei besonderen Gelegenheiten gefordert worden waren. Des Gebrauches, daß die Markgrafen von ihren Unterthanen solche, Abgaben erhoben, welche wohl von einer ursprünglich bittweisen Erhebungsart den Namen Bede trugen*), findet man auch in der Mark Brandenburg schon frühe Erwäh­nung^ Im Jahre 1150 ertheilte z. B. der König Kon» rad dem Bischöfe von Havelberg das Vorrecht, daß kein Markgraf an die Kolonisten, die er in seine Kirchengüter versetzen würde, öffentliche Beden thucn sollte, sondern baß hiezu das Recht nur dem gedachten Geistlichen zustehe (S. 40), und im Jahre 1184 überließen die Markgrafen selbst dem ' von ihnen gestifteten Kloster Arendfee in der Altmark von einein Deutschen und mehreren Slawischen Dörfern, unter anderen ihrer landesherrlichen Rechte, auch die Beden?), 1107 diese dem Brandenburgschen Domkapitel in allen sei­nen Besitzungenb); worauf bei ähnlichen Gelegenheiten noch oftmals derselben Abgaben gedacht wird, ohne daß sich je­doch hieraus ein Sicheres über deren eigentliche Beschaf­fenheit in Erfahrung bringen ließe. Daß sie aber zu den

1) Sie Heißt in Lateinischen Urkunden pernio oder proearia, und findet sie sich gleich jn Deutschland immer als eine Gabe, zu deren Leistung die Leistenden verpflichtet waren, so zieht cS doch in altern Zeilen Nachrichten von bittweisen Abgaben genug, wie es z. B, in einem Opitul. bei Valin. 1?. I. p. 356 heißt: ali^uas Le-Llitntiones vet tlollectas l^uiltarn ^uasi äeprcvansto e.xiZero Lotend oto. wovon sie ihren Ursprung haben muß.

, 2) Dgl. Thl. I. S. 113.

3) Gcrcken's Stiftshist. S. 400.