Zeitschriftenband 
Theil 2 (1832) Beschreibung der politischen und kirchlichen Verhältnisse der Mark Brandenburg
Entstehung
Seite
109
Einzelbild herunterladen

von Landbewohnern des Bauernstandes zu entrichtenden Abgaben gehörte, geht daraus hervor; und es mußte also die Landbede seyn, worüber Urkunden von den Jahren 1280, 1281 und 1282 ein helleres Licht verbreiten. Es enthal­ten dieselben von den Markgrafen der beiden Linien, unter denen die Mark damals getheilt war, mit ihren Untertha- nen eingegangene Verträge, von denen die Urkunde über den am 1. Mai 1281 »), von den Markgrafen der Johan- nischen Linie mit ihren Vasallen in der Altmark eingegang- nen die umständlichste ist. Ihr zufolge hatten sich die Markgrafen nach dem Rache ihrer Vasallen der den Be­wohnern ihrer Lande bisher abgedrungcnen Bede (peiilio «ine preearis exactnria), wozu sie das Recht gehabt, unter folgender Bedingung begeben, daß die ihre Lande be­wohnenden Vasallen ihnen um Michaelis 1281 und zu Ostern und Michaelis 1282 jedesmal von der Hufe, welche 1 Winfpel hart Korn, 2 Winfpel Hafer oder 1 Pfund Silbers zahle, ein Stück oder das Vicrding einer Marck, also im Ganzen drei Vierdinge -einer Marck entrichteten. Von einer Hufe die mehr gezahlt habe, sollte in dem näm­lichen Verhältnisse mehr, die weniger gezahlt habe, ebenso auch ein geringeres Kaufgeld an die Markgrafen gegeben werden. Diese Abgabe wurde zu den drei festgesetzten Ter­minen von den Vasallen und ebenso von, Bürgern oder Kauflcuten, Schulzen und Dorfbewohnern des Bauernstan­des von deren Lehngute richtig geleistet. Andere gemeine Leute, wie Müller und Kossäten, welche keine Hufen be­saßen, hatten von jedem Pfunde ihres beweglichen Vermö­gens sechs Pfennige gezahlt, und hiemik war den- Mark- Grafen, das von ihnen früher geübte Recht der Bebe förm­lich abgekauft °).

1) Wohlbräck Gesch. v. Lebus Thl. I. S. 215. Rote 1.

2) de uystro et xasalloruin »ostrorum arditrlo