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und sämmtlichen Unterthanen einen Vergleich eingegangen seyen, den sie, so wie ihre Vasallen, mit körperlichem Eide bekräftigt hätten. Auch sie gaben den letzter» und den Städten das Recht, sich einem Markgrafen, der ihn nicht beobachten würde, gradesweges zu widersctzen').
Außerdem sind aber von den letzter» Markgrafen die Versicherungsbriefe bekannt, welche sie über den gedachten Vertrag im Jahre 1282 der Vogtei Salzwedel ertheilten, worin zuerst eines eben solchen Kaufgeldes erwähnt wird wie oben, und dann auch der Einführung einer bestimmten Bedeabgabe von 2 bis 3 zu Martini auf ein Mal von der Hufe zu entrichtenden Schillingen gedacht wird. Für ordnungsmäßige Leistung dieser Abgabe sollten sechs Männer unter dem Vorsteher des Distriktes Salzwedel, dem markgräflichen Vogte, mit dessen Beistände Sorge tragen, und die Streitigkeiten, welche in Bezug auf die Bede entstehen würden, entweder selbst abthun, oder sie vor den Markgrafen zur Entscheidung bringen. Von diesen 6 Männern erwählten die Markgrafen zwei Ritter derselben Vogtei, welche nicht aus der Zahl ihrer Räche genommen werden mußten, die Landschaft zwei Ritter, die Stadt zwei Bürger, und dem Urtheile dieser sechs Männer sollten alle die Bede betreffenden Nechtsangelegenheiten unbedingt unterliegen, doch so, daß dabei der Ritter, Knappe, Bürger, wie der Bauer, bei seinem Rechte bliebe. Würde ein Glied der Markgraf lichen Familie in Gefangenschaft gerochen, so sollten die gedachten sechs Männer den Beitrag der Vogtei Salzwedel zu einer dann zu erhebenden außerordentlichen Bedeabgabe bestimmen; ihre Amtsführung sollte ein Jahr dauern, und vier Wochen vor dessen Ablauf ein jeder der Kommissarien seinen Nachfolger im Amte ernennen. Der Ernannte mußte das Amt übernehmen, oder er ward auf 20 Marek
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1) G-rcken'S coä. äi'xl. Lmyä. II. p. 353. u 8