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Theil 2 (1832) Beschreibung der politischen und kirchlichen Verhältnisse der Mark Brandenburg
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sächlichste bestimmte Einnahme der Markgrafen war, so hatte sich das Land, um einer wieder Ueberhand nehmenden Arniuth derselben dadurch entgegen zu wirken, von ihnen feierlich das Versprechen geben lassen, sie weder zu Lehn zu geben, noch in anderer Weise veräußern zu wollen. Aber diesem Versprcst-rn ward vielfach entgegen gehandelt. Man hörte nicht auf, den Geistlichen ihre Güter mit dem Rechte der Bebe in denselben zu »ereignen, verkaufte und verpfän- bete sie in den Städten, und that sie von einzelnen Hufen und einjelnen Dörfern, wie von ganzen Distrikten'), frühe lehusweise aus. Nach dem Landbuche Kaiser Karls IV besaßen die Markgrafen daher diese ganze Einnahme nur noch in einer geringen Anzahl von Dörfern. De» Städten Görtzke und Altstadt Brandenburg war sie ganz erlassen, in Stendal, üsterburg, Havelberg, Odcrberg, Galzwedel, Goldin, Lippene, Berlinchen und Friedeberg war sie ganz, und in Lenzen größtcntheils verpfändet.

Um die Zeit, da die im Obigen erwähnten Verträge über die Landbede geschlossen wurde», fanden auch Ver­handlungen der Markgrafen mit üblichen und bürgerlichen Gutsbesitzern über eine andere ihnen zu entrichtende Abgabe statt, welche Lehnbede genannt wurde- Zurrst gingen im Jahre 1279 die Markgrafen mit den Bürgern zu Stendal einen Vertrag über diese Bede ein, welche sie in ihren kehngütern sich erbeten hätten, wenn sie durch die Roth dazu gezwungen worden scyen, und erließen ihnen darin das Recht diese Abgaben zu fordern; wogegen die Bürger ihnen von jedem Winspel schwer Korn, von jedem Pfunde oder von jedem harten Stücke drei Vierdinge entrichteten. Zugleich bestimmten die Markgrafen, daß cs mit den Lehn-

1) Z. B. vom Lande Gardelegen. 'Wohlbräck's Geschichtl. Nachr. v. d. Geschlechte von Alvensleben, Thl. I. S. 368.- Oessilben Gesch. v. ehem. BlSth. Lebus Thl. I. S. 26i.