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Endeim Jahre 1215 wurde die Stadt Stendal durch den Markgrafen Albrccht H von dem lästigen Gerichts- Zwange befreit, welchen ein Burggraf darin ausgcübk hatte -) und in Brandenburg werden I24l zum ersten Mal Stadt- Schulzen der Alt- und Neustadt erwähnt^), auf welche wohl das Nichteramt des im Jahre 1226 zuletzt erwähnten Burggrafen^) übcrgegangcn war. Weiter findet man von Burggrafen in der Markgraffchaft vor der Mitte des 13ten Jahrhunderts keine Spur. Nur in dem um diese Zeit zur Mark gekommenen Lande Lebus, trifft man zu Lebus°) selbst und zu Schiedlow ähnliche, noch aus der Polnischen Verfassung herübergebrachte Beamten an. Die vielen Personen aber, welche später an manchen Orten mit dem Titel von Kastellänen bezeichnet werden, sind nicht mit den frühem Burggrafen zu vergleichen, waren blos Aufseher von Schlossern'), und hakten wohl mit den alten Burggrafen nichts als den erwähnten Namen gemein.
1) Vgl. Thl. 1 . S. M 14t.
2) Dgl. Thl. I. S. 118. Auch an andern Orten suchte man um diese Zeit die Burggrafen vom Stadtgerichte zu entfernen, wie in Kölln, wo eS dem Burggrafen früher zugestanden hatte, die städtischen Schöppen zu ernennen- Don Räumers Hohenstaufen Thl. V.. S. 287.
3) G-rcken's Stiftshist. v. Br. S. 458.
4) Vgl. Thl. I. S. 334. Nach dieser Zeit wird der Burg- Graf Baderich nicht mehr mit dem burggräflichen Titel bezeichnet, obgleich er noch oft als Graf von Brlzig erwähnt wird.
3) Lastellann» <lo I-ulmSr. ^choc/ni7r'aconc
nonkrr bicvior chronica Lracovia 4' II. 8cr
rer. Li!«». 9t.
6) Lastellanus che Lichlorv. Büsching's Leubus. Ilrk. S. IlO.
7) So kommen 1315 Ln-to che Wals tu rc in Loltrvechel vor. Gerchen's vchl. vet. lelarcli. Thl- I. S; 290- Im Jahre 13,lt> werden Lenninglin» tlrncewsnn und Lenricus che Locheasteels
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