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ist aber nur von d«m Burggrafen von Brandenburg in dem am Ostufer der Elbe belegenen Theile der Mark zu verstehen. Am linken Eibufer zeigt sich derselbe nicht thä» tig,. wo der Burggraf von Arneburg und dann der von Stendal dasselbe Amt versehen haben mag; doch scheinen die altmärkischen Burggrafen immer von viel geringerer Bedeutung, wie der mittelmärkische gewesen zu seyn, die Burggrafen von Arneburg sogar den Ministerialen angehört zu haben*). — Es ist sehr zu bedauern, daß die Burg» Grafen nur mit fast verwischten Zügen uns Nachricht von ihrem kurzen Daseyn hinterlassen haben. Ihr Untergang -machte wahrscheinlich das Entstehen vieler neuen obrigkeit» liehen Aemter am Ende des 13ren und im Anfänge des I4ten Jahrhunderts nothwendig. —
Nicht wie die Burggrafen auf das Hofgericht, sondern auf bas Landgericht hatten die Vicegrafen ihre amtliche Beziehung, welche den Markgrafen untergeordnet waren. Am Ostufer der Elbe gab cs solche Grafschaften nicht, sondern die hier gelegenen märkischen Gebiete wurden gleich anfangs in Vogteien gctheilt; doch am Westufer, wo nur die Vogteien Salzwedel, Arneburg und Stendal sehr alt gewesen zu seyn scheinen, war in mehreren, zur Mark ge»
1) Thl. I. S. 140. 141. Note 1. Des Burggrafen Siegfried's Sohn Konrad wird hier umS Jahr 1187 von andern vornehmen Edlen durch den Beisatz ex samilia i^sius lVIarcliioni» unterschieden, und gehörte darnach sehr wahrscheinlichLder edlen Dienstmannschaft der Markgrafen an, wenn Gercken nicht falsch interpunktirt hat, so daß der erwähnte Beisatz auf mehrere nach jenem Konrad genannte Kapelläne zu beziehen ist. Doch muß hiebei noch bemerkt werden, daß die Ausdrücke und zu Gesinde aufnehmen, im 13ten und 14ten Jahrhunderte öfters auch bloß von der Aufnahme eines Edlen in die Vasallenschaft von Fürsten gebraucht werden. 7. -is L-ckex'-K a. a. O. N. VII. l>. 22. 52. Gercken's Lock, ckixl. vr. V- 1.
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