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Vorbehalten haben konnte, wie in der Vicegrafschaft Lüchow den Zoll zu Schnakenburg und die Münze in derselben. Eines markgräflichen Vogtes zu Tangermünde, der für die Grafschaft Grieben die Stelle des Grafen vertrat, geschieht 1247 zuerst Erwähnung.
'Im Gebiete der spätem Altmark lassen sich außer diesen beiden weiter keine Viccgrafschaften mit Siä-erheit erkennen. Begütert waren in ihr unter Andern die Grafen von Schwerin, und die Grafen von Arneburg und von Oster bürg, welche darin auch ihren Wohnsitz hatten^ Allem Anscheine nach befaßen die beiden letztem keine Grafschaften von den Markgrafen zu Lehn, die Verwaltungsbezirke, von denen sie den gräflichen Titel führten, waren ihnen verinukhlich von Andern dargereicht, und außerhalb der Altmark gelegen. Die Meinung, daß die Grafen mit seltenen Ausnahmen innerhalb ihrer Komitate rcsidirt hätten, und daß daher in der Nähe des Wohnsitzes, von dem sie den Namen trugen, gewöhnlich auch ihre Grafschaft zu suchen sey, hat, da sie grundfalsch ist, zu den größten Zrr- thümern Veranlassung gegeben. Die Wohnorte der Grafen waren vielmehr selten Lehn-, gewöhnlich Allodialgüter, und nicht häufig konnte es sich treffen, daß sie grade da das Grafenamt versahen, wo ihre Allodialbesitzungen gelegen waren. Daß Arneburg ein Eigenthum der Grafen war, die sich im lOten Jahrhunderte hievon nannten, und daselbst ihren Aufenthalt hatten, wissen wir bestimmt -). Eben so ausgemacht ist es, daß die Grafen von Osierburg eine beträchtliche Anzahl von Allodialgütcm in der Altmark inne hatten, namentlich in der Gegend zwischen Osterburg und Salzwcdel °), und gewiß gehörte hiezu das Schloß Ostcrburg selbst, das im Anfänge des 13ten Jahrhunderts
1) Vgl. Thl. I. S. 135. f.
2) Vgl. Lhl. I. S. 81. f.