138
gebrochen seyn soll. Die nachmalige Stadt Osterburg ge- hörte vielleicht zu den Lehngüten,, welche sie von den Mark- Grafen inne gehabt haben müssen, da sic vielfältig als Vasallen der letztem erscheinen').
Außer der spätem Altmark, an ihren Grenzen, gab es aber im 13ten Jahrhunderte noch mehrere gräfliche Verwaltungsbezirke, deren zur Leistung der Rechtspflege darin bestallte Inhaber zu den höheren Vasallen der Mart- Grafen gehörten. Durch zufällige Umstände sind jedoch alle diejenigen Vicegrafschaften, die über die Mitte des 13ten Jahrhunderts hinaus in diesem Verhältnisse blieben, niemals bleibende Bestandthcile der Markgrafschaft geworden. Es gehörte hiezu die Grafschaft Billingshöhe oder Wollmirstädt in der Umgebung Magdeburgs an der Süd- und Nordseite, die in zwei Vicegrafschaften zerfiel, deren einer die Grafen von Hillersleben, und nach dem Erlöschen ihres Geschlechtes im Mannsstamme, die Grafen von Valkenstein'), der andern die Grafen von Dornburg vorstanden. Noch eine markgräfliche Vicegraf-
1) In der Schrift: Ueber die älteste Gesch, und Vers, der Churm- Br. S- 85. f. glaubt der Vers., daß sie das Scblrß Oster- durg von den Markgrafen zu Lehn getragen haben, und gewiffer- Maßen Schloßgeseffene waren. ES hat Dies seine Wahrscbeinlichkeit, und dabei lassen wir eS bewenden: denn bestimmte Nachrichten giebt es darüber nicht. Sonst findet sich im' 13ten Jahrhunderte noch keine Spur des später» Unterschiedes zwischen beschloßt«,« und un- beschloßtem Adel. — Daß die Vogtei MeSdvrf bei Lsterburg auf die Edlen von Bartensleben von dem letzten Grafen von Osterburg vererbt sey, ist aber nicht anzunchmen, da die Eslcn von Bartensleben sonst keinesweges seine Erben gewesen sind. Wohlbrück'S Gesch. Nachr. über d. Edl. v. Veltheim u. d- Gr. v. Osterburg u. Alkenhausen in L. v. Ledebut's Allgem. Archiv Dd. IN- S- 29.
2) Vgl. THI. I. S. 192. f.
3) Dgl. Thl. l. S. 200.