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bcr Markgraf blieb ihr Lehnsherr. Er selbst trat hier in die Stelle eines Vasallen, während im erstem Falle ein Dritter als Lehnsherr eingeschoben worden wäre. Den llcbergang ans der Vasallenschaft der Markgrafen in die eines geistlichen Stiftes mußten sich die Edlen überhaupt immer gefallen lassen; und öfters wurden ganze Dörfer, worin Vasallen angesessen und begütert warm, an geistliche Stifter vereignct. Diese hatten dann, wenn die Edlen ihre Lehen absiehcn wollten, ein Vorkaufsrecht, fanden sie so oft ab, oder vertauschten sie gelegentlich wieder an die Mark- Grafen'). Dem Uebergang in ein ganz fremdes Fürsten» rhuin, wenn ein Land diesem abgetreten wurde, konnten sich die Vasallen widersetzen und von dem Empfänger desselben die Vergütung ihrer Lehen nach der Landtaxe verlangen').
Schließlich fügen wir noch einige Worte über die Namen der Edlen hinzu, welche sie größtentheils von ihren jedesmaligen Wohnsitzen führten. Viele von den Gliedern alter Sächsischer Familien, welch« im Magbeburgschen, im Anhaltinischen, in der Altmark rc. ihre Stammgüter hattm, wovon sie den Namen trugen, die sich in die neu erworbenen Lander der Markgrafschaft begaben, um hier Lehen zu empfangen, scheinen ihre hier errichteten Wohnsitze nach jenen Stammhäusern benannt ^), und so den alten Beinamen nicht verändert zu haben. Andere aber, die hier keine Orte neu anlegten, sondern in schon bestehenden, anders benannten
1) Gercken's 606 . clichl. Kran3. 1t I. 32N. — Auf diese Weise wurden manche Ritterhöfe wieder in Bauerdörfer verwandelt. Eo sagt das Landbuch von dem Dorfe Lutze (Lietzow bei Charlotte »bürg) welches 13 Hufen enthielt, deren jede das Pauschquantum von 1 Pfund zahlte: lot-r villa'eat cum omni iure a^roprists mnni'alibus ln L^anäorv et guonchsm luit curiw. Landbuch
S. 58.
2 ) Dgl. Thl. I. S. 425. Anm.
3) Dgl. Thl. II. S. 46. Anm-