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Theil 2 (1832) Beschreibung der politischen und kirchlichen Verhältnisse der Mark Brandenburg
Entstehung
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Orten sich niederließen, nahmen hievon einen nenen Namen an, und wurden so die Stifter neuer Familien. Sehr sel­ten waren die Fälle, daß Edle, wie die von Schneidlin- gen, trotz des veränderten Wohnsitzes, die Bezeichnung nach jenem Stammsitze beibchielten. Gewöhnlich blicd es noch das ganze 13te Jahrhundert hindurch selbst bei Grafen und Fürsten, mit Veränderung des Wohnsitzes auch den bis dahin getragenen Beinamen abzulegcn und solchen von dem neuen Orte anznnchmen, wobei wir danir häufig nur das Verschwinden eines alten, und später das Vorhandenst»-,: eines lins bis dahin noch unbekannten Geschlechtes wahrzu- nchmcn vermögen. Starb ein Edler mit Hinterlassung mehrerer Söhne und an verschiedenen Orten gelegener Gü­ter, worin jene sich theiltcn, oder nahm einer der Söhne das väterliche Lehn wicden an, während seine Brüder ge­zwungen wurden, tim netic Lehen anzuhalten, lind sie erhiel­ten, so erblickt man in beiden Fällen gewöhnlich so viel neu entstandene Familien, als Söhne oder Brüder verschie­dene Orte zum Wohnsitz nahmen, wenn nicht zufällig ihre Selbigkeit uns bekannt geworden ist'); während umgekehrt beim Ausstcrbcn eines Geschlechtes, wenn der Wohnsitz, nach welchem cs den Namen getragen hatte, zugleich mit diesem Namen, wie cs zu geschehen pflegte^), von einem

1) Dgl. S. 37. N. 3. Bei der Trennung mehrerer Brü­der in verschiedene Wohnsitze, nach welchen sie den Namen annah- men, welchen sie auf ihre Nachkommen vererbten, blieb das Wap­pen oftmals dasselbe. Diese uralte Stammesgenossenschaft hat den Grund dazu gegeben, daß man jetzt viele Familien mit anderen gleiche Wapen führen sieht, während die Erinnernng an die anders nicht inehr nachweisliche Verwandschaft lange erstorben ist. Dgl. Schwartz Pommersche Lehnshistorie S. 136.

2) Der um die Mitte des 12ten Jahrhunderts verstorbene Graf Otto von H illerSleben hinterlicß keine Nachkommen, außer einer Tochter, wie Dies ouS einer Urkunde erhellt, nach welcher ein