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ganz andern wieder angenommen ward, wir diesen gewiß häufig verkommenden Wechsel nicht gewahr werden. In einer von dem frühem Gebrauche abweichenden Weise fingen im 13ten Jahrhunderte in mehreren märkischen Familien solche Glieder, welche nicht an dem Stammsitze selbst ihre Wohnung haben konnten, doch aber die Namenoverbindung mit ihren Verwandten nicht geneigt waren aufzu- gebcn, sich mit dem Zusatze „genannt" von dem Stammsitze fortwährend zu bezeichnen an'). Doch dieser Gebrauch ward nicht allgemein, und erlitt zu jeder Zeit vielfältige Ausnahmen.
L Von den Banerdörfern und dem Bauernstände.
Ueber Anlegung von Dörfern in der Mark Brandenburg besitzen wir nur sehr geringe Nachrichten, obgleich ein großer Theil derselben erst dem 12ten Jahrhunderte seine
Ent
richt lange vor seinem Tode vorgcnommener Gütertausch nur der Einwilligung seiner an einen gewissen Dietrich verheiratheten Tochter bedurfte (lÄi/es 1r->3. Lordoiens. r>. 768.). Da nun aber bei Otto's Ableben dessen Modialbesitzungen auf seinen Schwieger- Sohn sielen, worunter das Schloß Hillersleben befindlich war, so nahm derselbe hier den Wohnsitz und den Namen von Hillers- lebcn an. Gercken's Oo3. 3i^1. Lr. 1°. I. p. 31. Lauenste in's Hist. deS Bisth. Hildeshcim Thl. II. S. 263.
1) Z, B. Ä/snnrcllr Ä?c,»e Äs 6sc>1?sns Iialiuit lVIericam in Orcultr — a lVIonasterio I?elniin in tsuckunr -ä.- 1284. Gcr- cken a. a. D. D. VII. ^>. 334. Zoll, 3ictus 3o Ivraleorv, loli- ckictu» 3u I^ain^o IVIilites, Dom. Heiso 3iot. äs I^racovv, I). 8!tlr13. 3lct. 3e IValsloue, (l/sn/cr . 1284. Beckmaun's Beschr- d. M. Br. Thl. V. 8. I. Ä. II. Sp. 22. bestes vorn liujus rei Sunt ckominus Lciniiarckus 3o 8trelo iunior, 3. Dlio». ckoricus 3a 1'Sr»o>v, Äom. I/ensicue so Äon?. ^/satss^
Ärcer Äs Osobene, Äom- UsunsÄnne Äs 6r-obsns ack vnc.ilus vt 3oininns Ilcrinannn, 3s 6Iineles rniUtcs. Gercken'S I'ragm. Llarali. Thl. III. S. 20.
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