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Theil 2 (1832) Beschreibung der politischen und kirchlichen Verhältnisse der Mark Brandenburg
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ganz andern wieder angenommen ward, wir diesen gewiß häufig verkommenden Wechsel nicht gewahr werden. In einer von dem frühem Gebrauche abweichenden Weise fin­gen im 13ten Jahrhunderte in mehreren märkischen Fami­lien solche Glieder, welche nicht an dem Stammsitze selbst ihre Wohnung haben konnten, doch aber die Namenover­bindung mit ihren Verwandten nicht geneigt waren aufzu- gebcn, sich mit dem Zusatzegenannt" von dem Stammsitze fortwährend zu bezeichnen an'). Doch dieser Gebrauch ward nicht allgemein, und erlitt zu jeder Zeit vielfältige Ausnahmen.

L Von den Banerdörfern und dem Bauernstände.

Ueber Anlegung von Dörfern in der Mark Branden­burg besitzen wir nur sehr geringe Nachrichten, obgleich ein großer Theil derselben erst dem 12ten Jahrhunderte seine

Ent­

richt lange vor seinem Tode vorgcnommener Gütertausch nur der Einwilligung seiner an einen gewissen Dietrich verheiratheten Toch­ter bedurfte (lÄi/es 1r->3. Lordoiens. r>. 768.). Da nun aber bei Otto's Ableben dessen Modialbesitzungen auf seinen Schwieger- Sohn sielen, worunter das Schloß Hillersleben befindlich war, so nahm derselbe hier den Wohnsitz und den Namen von Hillers- lebcn an. Gercken's Oo3. 3i^1. Lr. 1°. I. p. 31. Lauen­ste in's Hist. deS Bisth. Hildeshcim Thl. II. S. 263.

1) Z, B. Ä/snnrcllr Ä?c,»e Äs 6sc>1?sns Iialiuit lVIericam in Orcultr a lVIonasterio I?elniin in tsuckunr -ä.- 1284. Gcr- cken a. a. D. D. VII. ^>. 334. Zoll, 3ictus 3o Ivraleorv, loli- ckictu» 3u I^ain^o IVIilites, Dom. Heiso 3iot. äs I^racovv, I). 8!tlr13. 3lct. 3e IValsloue, (l/sn/cr . 1284. Beckmaun's Beschr- d. M. Br. Thl. V. 8. I. Ä. II. Sp. 22. bestes vorn liujus rei Sunt ckominus Lciniiarckus 3o 8trelo iunior, 3. Dlio». ckoricus 3a 1'Sr»o>v, Äom. I/ensicue so Äon?. ^/satss^

Ärcer Äs Osobene, Äom- UsunsÄnne Äs 6r-obsns ack vnc.ilus vt 3oininns Ilcrinannn, 3s 6Iineles rniUtcs. Gercken'S I'ragm. Llarali. Thl. III. S. 20.

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