Zeitschriftenband 
Theil 2 (1832) Beschreibung der politischen und kirchlichen Verhältnisse der Mark Brandenburg
Entstehung
Seite
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dcrt ihren Ursprung genommen zu haben scheinen, meistens schon von Kronistcn zu dieser Zeit als Städte bezeichnet werden, von denen aber weder wie, noch, wann sie erbaut scyen, uns bekannt geworden, noch ob das Stadtrccht in ihnen sich eigenthümlich gebildet habe, oder von andern Orten auf sie übertragen worden, mit Sicherheit zu ermitteln ist. Zu derselben Zeit bestand auch Wollmirstädt als eine sehr alte Stadt, während Garbclegen nur erst ein mit einer Burg versehenes Dorf gewesen zu seyn scheint; beide ge« hörten jedoch noch nicht zur Markgrafschaft, in deren Um­fang uralte Städte, wie Walsleben *), schon gänzlich wie­der eingegangen waren. Die Geschichte aller jener Städte reicht nicht bis zur Zeit ihres Anfanges hinauf, und die Lücken derselben sind durch keine Hypothesen genügend zu ergänzen. Eigentliche Erbauung von Städten neu vom Grunde aus, mag im alten Sachsenlande selten unternom­men worben seyn, da die Städte überhaupt mehr einer zufälligen Aggregation von Wohnungen, als planmäßiger Anlage ihr Entstehen verdankten"). Diese Aggregation, der dann städtische Freiheiten bewilligt wurden, (wo­durch sich ihr Stadtrecht eigenthümlich bildete, dessen Uebcr- tragung von einem auf den andern Ort wohl nicht vor­dem 12ten Jahrhundert in Gebrauch gekommen ist,) pflegte aber vorzugsweise in der Nähe von militärischen Landesbefestigungen, neben den zum Schutze der Umgegend errichteten, und von kriegerischen Edlen bewohnten und be­wachten Burgen zu entstehen, welche während des 9ten,

Lentz Grafensaal S- 213. Duchholtz Gesch. d. Churm. Brand. Thl. I- S. 416. Beckmann'S Beschreib, d. M. Br. Thl. V. B. I. Kap. ii. Sp. 130.

1) Vgl. Thl. I. S. 107.

2) Don Lancizoll« Grundzüge der Gesch. des Oeulschen StädtewesenS mit des. Rucks, auf die Pr. Staaten S. 18.