Hatte nun so ein Dorf sich gebildet, dessen Bewohner größtentheils noch ein anderes Gewerbe als den Ackerbau trieben, und war in der Gegend, wo Dies geschehen, noch kein paßlicher Marktplatz vorhanden; so pflegten die Landes-- Herrn, oder Wer. sonst die Gegend mit dein Rechte dazu besaß, es entweder bloß mit dein Marktrcchte, oder gleich mit dem Stadtrechte zu begnadigen. Für die Orte, welchen nur das erster« zu. Theil ward, blieb das letztere in der Folge selten aus, wenn ihre nahe Lage bei anderen Städten es nicht verhinderte. Prenzlow, Frankfurt, wahr, scheinlich auch Spandau waren Marktflecken gewesen, bevor ihnen das Recht der Städte zuertheilt ward. Doch der Marktflecken Brode im Lande Stargard scheint zu nahe bei Neubrandenburg, Dossow zu nahe bei Wittstock, Dolle und Buch bei Langermünde, Nitzow bei Havelberg und Blumberg bei Alt-Landsberg gelegen gewesen zu sty», als daß man es für heilsam hielt, diese und manche andere solche Flecken Mit städtischen Rechten zu versehen. —
In welchem Verhältnisse diejenigen Orte standen, welche unter der Slawischen Herrschaft über die spätere Mark Brandenburg angelegt sind, und von den Deutschen früher als Städte betrachtet wurden, ist wegen gänzlichen Mangels an Kennpiiß von einem Slawischen Städtewesen Nicht zu ermitteln. Von Deutschem, schon unter jener Herrschaft in die gedachte Gegend verpflanzten Stadtrechtc giebr
die Edlen von Puttlitz, dann die Grafen von Dannenberg zu Lehn getragen hatten, ehe den letztem befohlen ward, eine Stadt in dem daneben belegenen Dorfe einzurichten. DaS Schloß Prenz. low war eine sehr alte Besitzung der Pommerschen Bischöfe, erst gegen die Mitte des litten Jahrhunderts legte der Herzog Barnim die Stadt in dem längst bestehenden Flecken Prenzlow an. Lange waren Spandau, Zerichow, Belitz, Trebbin, Oderberg, Stargard, Boitzenburg re. bekannte Schlösser, ehe Städte unter diesen Namen entstanden, .