auch ein Theil der Stadt Stendal hieß bis in die neueste Zeit das alte Dorf').
Alle den alten Orten hinzugefügte Ländereien wurden gleich in den Stiftungsurkunden der betreffenden Städte so eingctheilt, wie sie benutzt werden sollten, nämlich wie viel von denselben zu Worthen genommen, wie viel zur allgemeinen Viehweide, als Wiesewerk oder als Holzung unbe- ackert liegen bleiben, und wie viel Hufen den Ackerbau treibenden Bürgern übergeben werden sollten. Es ward diese Festsetzung für nothwendig geachtet, wohl nicht um eine gute Benutzung der Aecker zu bewirken, — welche vielmehr darunter leiden mußte, — sondern um die Einkünfte des Hufenzinses zu separiren, von dem derjenige Theil, der von der Viehweide bezahlt ward, der Stadtkasse, der von den Worthen größtcntheils dem Stadtschulzen, der aber, den die Ackersleute zu entrichten schuldig waren, dem Landesherrn zuzufließen pflegte. Die Zahl derjenigen Hufen, welche man zu Viehweiden benutzen sollte, scheint nach altem Gebrauch sich immer auf 50 belaufen zu haben, wenigstens ist es diese Zahl, die Reubrandenburg, Friedland, Landsberg, Lychen, Müllrose und Stolpe zu diesem Zwecke frei lassen sollten. Ein eben so großer Raum mußte in der zuletzt erwähnten Stadt in Worthen vertheilt werden. Zur Viehweide für die Bürger der Stadt Deutsch-Krone gaben die Markgrafen, außer den erwähnten Hufen, das Gebiet des nahe gelegenen alten Schlosses Doberitz her, welches eine Meile im Umfange maaß. Ueber die andern Hufen trafen dieselben Fürsten die eigeuthüinliche Verfügung, daß auf 60 derselben die Einwohner der Stadt ein Dorf gründen sollten, welches unter dem Bürgerrechte bestehen,
1) villa" Beckman's Deschr. d. M. Pr. Thl. V-
B. I. Kap. II. Sp, 8.