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Theil 2 (1832) Beschreibung der politischen und kirchlichen Verhältnisse der Mark Brandenburg
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und der Stade seine Abgaben zahlen müßte, so daß der Landesherr, aber auch der Ctadtschulze nichts daraus habe, außer dem Patronate über die daselbst zu errichtende Pfarrstelle, deren Verleihung dem Schulzen überlassen bleiben sollte. Zu Worthen wurden 40, der Stadtpfarre 8 Husen bestimmt, so daß 100 zu Aekerwerken übrig blieben.

Innerhalb der großen Feldgebiete, welche die Mark. Grafen zur Gründung einer neuen Stadt hcrgaben, waren oft schon Bauerdörfcr, Rittersitze u. bgl. angelegt: denn selten konnte es siel) wohl nur treffen, baß in den am Meisten bevölkerten Gegenden der Mark Brandenburg, worin Städte entstehen konnten, Räume von hundert und mehreren hundert Hufen noch ganz unbebaut lagen; und so waren öfters Rittersitze und Dorfschaften von städtischem Gebiete umschlossen, ohne jedoch selbst dazu zu gehören und städtischer Obrigkeit untergeordnet zu seyn. Vom der­gleichen Dörfem, welche unmittelbar den Markgrafen an- gchörten, überließen diese jedoch leicht der Stadt, sobald sie . zu einigem Vermögen gelangt war, die ihnen daraus zuständige Zinshebung oder verkauften sie an einzelne Bür­ger, wodurch das Gebiet der Dorfmark gleichfalls zu den städtischen Besitzungen kam. Aehnliche» Verträge konnten. von den Städten mit den Lchnsinhabern von Baucrgütern oder Rittcrsitzcn geschlossen werde», deren Rechte sic diesen abkauften, worauf die Markgrafen sich selten weigerten, der Stadt gegen eine anständige Vergütung in baarem Gelbe, das Eigcnthum solcher Besitzungen zu überlassen. Verhandlungen dieser Art sind namentlich in Betreff der Stadt Stendal bekannt*), und auch von der Stadt Salz- wedek ist uns die Nachricht aufbehalten, daß sie die Lchn- Güter der Edlen, welche in der Nähe der Stadt bc-

1) Beckmann a. a. O. Kap. II. Sp. IS».