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Theil 2 (1832) Beschreibung der politischen und kirchlichen Verhältnisse der Mark Brandenburg
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der Stadt überhaupt Übergaben, wurden dem Stadschulze,u Amte an den meisten Orte» sehr beträchtliche Ländereien zugestanden, in Müllrose 24 Hufen, in Landeberg 64 Hu» fei,; den Erbauern zusaunnen wurden in Lychcn 66, zu Prenzlow 86 und zu Arneskrone oder Deutsch »Krone die große Zahl von 826 Hufen, mehr, wie das ganze übrige Stadtgebiet maaß upd mit ungewöhnlichen Berechti­gungen, zu Lehn gegeben. Alle Ländereien des Stadt» Schulzen und der Erbauer, wenn cs außer chm noch solche gab, die sich in Städten ganz in dem Verhältnisse der so- genuinsten Lehinänner in den Dörfern befanden, waren markgräfliche Lehen, frei von allen den gewöhnlichen Bür­gern obliegenden Zinszahlungen. Von diesen selbst erhielten die Erbauer an manchen Orten, vom Hufen-, wie vom Ruthenzjnse, ein Dritrheil. Außerdem wurden den Erbauern von Städten gemeiniglich mehrere Fischerei-Gerechtigkeiten, und in Krone auch die Jagd auf dem Stadtgebiete über­lassen. Hier sollten sie zwei Mühlen erbauen dürfen, deren Einkünfte ihnen ungccheilt zuflössen; würden sie mehrere in der Stadt erbauen, sollte davon nur ein Dritthcil ihnen angehören. Nur dieses Drittheil ward den Erbauern Prenz- lows atts den auf dem Stadtgrunde von ihnen erbauten Mühlen zugestanden, und eben so viel dem Stadtschulzcn zu Laudsberg, doch mit dem Hinzufüge», daß, wenn der­selbe auf seinen Lehnshufen Mühlen anlcgen könnte, er die Einkünfte davon allein genießen sollte, wie sie der Schulze zu Lychcn genoß, wo die zwei bereits vorhandenen Mühlen den Erbauern als Zugehörungen des Stadtgerichtes über­geben wurden, und außerdem das Versprechen ercheilt ward, daß keine Mühlen in der Nähe derselben angelegt werden sollten, welche jenen zum Schaden gereichen könnten. In Müllrose erhielt der Landesherr wie der Schulze, jeder eine gewisse Pacht von der innerhalb der Stadt gelegenen Mühle. Den Erbauern von Stolpe ertheiltcn dagegen die