Zeitschriftenband 
Theil 2 (1832) Beschreibung der politischen und kirchlichen Verhältnisse der Mark Brandenburg
Entstehung
Seite
308
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so geschahen, daß in den über die Vollziehung derselben aus­gestellten schriftlichen Zeugnissen die Verhandlung den Schein einer unvergüteten Abtretung des Verkäufers an den Käu­fer gewinnt, und nicht die geringste Andeutung einer dafür in baarcm Gelbe geleisteten Vergütung enthalten ist, erklärt zugleich den Umstand, baß man die Markgrafen sich nie­mals einer besonder» Freigebigkeit gegen die gedachten Städtcerbauer rühmen sicht, wozu sie sonst selten eine Ge­legenheit vorbei ließen, femer, daß die Schulzen ihr Amt erblich und nach Belieben veräußerbar besaßen, während Ab- und Einsetzung der im Ganzen einem höher» Stande angehörigen Vögte von der Willkühr der Markgrafen ab­hing, und daß sich öfters viele Männer vereinigten, um Erbauer eines großartig ausgestatteten Ortes zu werden. Zur Erbauung Prenzlows vereinigten sich 8, zur Erbauung Friedlands 4 Personen.

Von diesen mußten nun ohne Zweifel Diejenigen, welche ein Gut in der Stadt zu übernehmen wünschten, das Recht dazu erhandeln'). Wie weit aber jene ihnen die­ses für baares Geld oder für das Versprechen überließen, zur Vollendung derjenigen Einrichtungen bicnstthuend bcizu- tragen, welche den Erbauern zu treffen oblagen, war allem Anscheine nach ganz ihrem Fürguthalten überlassen.

Aas Erste, was zur Stiftung einer Stadt geschehen mußte, scheint die Umwehrung des dazu bestimmten Ortes mit Planken 2 ) gewesen zu seyn, welche mit, Wällen und

1) So werden die Gründer Münchebergs, Heinrich und Da­niel in einer Urkunde vom Jahre 1245 l,ocawic dieser Stadt genannt. Urk- b- Wohlbrück a. a. L. S. 108. Note.

2) lusu^er grolltelnur, c^uocl k^uam ^>rin>um ckiolurri <>^pi- ckurn (Ltolpe) ^ilaacl» mnorturo extiterit, extuuo iaanlae univerkl ciukcker» all «lvcem aano» iinmeckiato coiitinuos livertate j-Iena- ri:. ^erkruantur. Buchholtz Gesch- Tbl. IV. Urk. S- 17(1 Schon der Name Lw-gense» für die Bürgerschaft erklärt sich nur aus dem