Zeitschriftenband 
Theil 2 (1832) Beschreibung der politischen und kirchlichen Verhältnisse der Mark Brandenburg
Entstehung
Seite
310
Einzelbild herunterladen

Befestigungswerke zu sorgen, ist nach der sonstigen Dcschaf« fcnheit ihres Amtes durchaus wahrscheinlich, ob es gleich keine sicheren Beweise dafür giebt'). Dagegen scheint zu sprechen, daß der Markgraf Johann I im Jahre 1257 der Umgebung der Stadt Landsberg mit Planken und Grä- den als einer ihm obliegenden Pflicht gedenkt, die er bin» nen 4 Monaten zu erfüllen verspricht, da nach ihrem Ab. lauf die Frcijahre der neuen Stadt beginnen sollten-). Vielleicht beruht jedoch diese Verpflichtung nur auf einem besondern Vertrage, den der Markgraf hierüber mit dem Erbauer geschlossen hatte; wenigstens findet man nicht, daß in einer der andem oben erwähnten Städte der Landes.

Kap. III. Sp. 131. 132.). Nach einer Urkunde vom Jahre 1289 bestätigt der Markgraf Otto eoclosiao et connonlui sauet! Spiritus in Laltrvickolo »ite extra moros ciuitati» uillam Horst, (Lcntz Br. Urk. Samml. Thl. II. S. 879.) Dir Stadt Mitten- rvalde hatte Mauern und Thvre (Gercken's kraßmvnt. Llarcl,. Thl. II. S. 85.). Eben DicS läßt sich bei Havelberg (llolmoläi cliron. Llavor. lib. I. v. 37.), Mt- und Neustadt Landsberg (Ger­cken's tlock. ,1,'pl. Itr. 1. V. p. 106.), bei Ostcrburg, Tanger­münde (Beckmann'S Bcschr. d. Altm- Kap. II. Sp. 5,) und bei vielen andern Städten Nachweisen. Uebcrhaupt aber ist noch anzu« nehmen, daß diejenigen Städte, bei denen Neustädte entstanden, mit Mauern umgeben waren: denn hierin grade lag der Hauptgrund des Entstehens und von jenen ganz getrennten Bestehens der letztem.

1) In diesem Sinne schreibt Kantzow von der Gmndung der Stadt Garz: Herzog Barnim hat darvmb den flecken Gardz die siel des SchlosteS gegeben, vnd hundert Hofen landes, vnd es mit Statrechte bervidmet, also daß sie (die Erbauer) eine mawer darvmbher ziehen, vnd ein« stat daraus Mücken sollen, welches den auch geschehen, vnd mit eitelcn Leutzschen ist besetzt worden. Po- merania oder Ursprunck, Allheit vnd Geschickt der Böl- cker vnd Lande Pommern, Caßuben, Wenden, Stettin, Rügen :e. Herausgg. v. Kosegarten. Thl I. B. VI. S. 25-i,

2) Buchholtz Gesch. d. Churm. Br. Thl. IV. Urk. S. 91. Beckmann Beschr. v. Franks. S. 29.