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Herr sich um die Errichtung der städtischen Befestigungen bekümmte. In Wittstock hingegen, wo es keine Erbauer gegeben zu haben scheint, erließ der Bischof von Havelberg der Stadt im Jahre 1275 einen Theil der ihm zu entrichtenden Abgaben, womit sie ihre Befestigungswerke verbessern möge^), und bei der Neustadt Salzwcdel, wo gleichfalls keine eigentliche, von den Markgrafen angestellte Erbauer vorhanden waren, blieb 'der Bau der Stadtmauer auch so lange unvollendet, bis die Markgrafen sich später entschlossen, für 4 Jahre auf alle ihre Einküi-fte aus der Stadt zu verzichten, statt deren die Bürgerschaft jährlich 40 Marck zur Aufführung der Maliern hergeben sollte, deren Vollendung die Landesherrn mit eigenen Beiträgen zu bewerkstelligen versprachen
Auf der gesamniten Bürgerschaft ruhte wohl die Verpflichtung ihre Mauern sich aufzuführen ursprünglich nicht. Doch scheint in den Städten, worin sich Erbauer befanden, den neuen Bürgern gleich anfangs Handreichung dazu zur Pflicht gemacht zu seyn, und wo die Markgrafen bis dahin die Mauern erbauten, mußten die Bürger im 14ten Jahr- Hundert sich wohl größtcntheils selbst des Werkes annehmen, da die Befestigung ihnen uothwendiger geworden war, aber von jenen desto häufiger versäumt ward, weil nicht selten der Trotz der Bürgerschaften in ihren festeil Städten der Landesherrschaft höchst beschwerlich fiel. Indessen findet man um diese Zeit dienstpflichtige Landleute, die früher zu Bauten und Reparaturen von Burgen verpflichtet gewesen, nachdem viele der letztem eingegangen und den Städten geschenkt worden waren, bisweilen an diese verwie-
1) Beckmann's Bcschr. d. M. Br. Thl. V. B. II. Kap. VII Sp. 273.
2) Bexet mann a- a. O. B. I. Kap- III. Sp. S8.