Zeitschriftenband 
Theil 2 (1832) Beschreibung der politischen und kirchlichen Verhältnisse der Mark Brandenburg
Entstehung
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konnte sich wohl noch seltener ein von Steinen aufgeführtes Wohngebäude in den Städten befinden. Die Sitte, mit gebrannten Steinen zu bauen, wurde erst am Ende des 13ten und im Anfänge des I4ten Jahrhunderts bei der Errichtung von Häusern üblich, und bei Aufführung von , Kirchen und Klöstern allgemein. Das erste große Beispiel einer von Steinen erbauten Stadt, welches damals viel Aufsehen machte, gab im nördlichen Deutschland Stralsund, in der die reichen Bürger, nach zweimaliger, für ihre gro­ßen Waarenlager sehr verlustvollen Zerstörung der Stadt durch Feuer, gegen das Ende des I4ten Jahrhunderts cinmüthig den Entschluß faßten, die damals in Asche lie­gende Stadt mit lauter Steinen wieder aufzubauen'). Die Errichtung von Befestigungswerken wie von Häusern erfor­derte sonst im 12ten und iZten Jahrhunderte geringen Kostenaufwand, nur eine Menge von dienstthuenden Hän­den und stete Nachhülfe. An Holz fand' sich an den meisten Orten Ueberfluß. Die Stadt Friedland erhielt in ihrem Stiftungsbriefe bas Recht, sich zu den nöthigen Gebäuden der Stadt in allen Forsten der ganzen Provinz, mogten sie zu Lehn oder nicht zu Lehn gegeben seyn, bas Holz schlagen zu lassen. Den meisten Städten ward ein bestimmtes Waldrevier angewiesen, um daraus ihren Bedarf zu ent­nehmen. So besaß, ohne dafür mit Abgaben beschwert zu seyn, die Stadt Havclberg die Vogcdesbrügge-), Sch­wede! den Cheinforst^), und die Stadt Müncheberg hatte in der Heide zu Liebcnberg das Recht, sich Bauholz schla­gen zu lassen, so viel sie gebrauchen würde. Für Brenn- Holz mußte sie eine unbeträchtliche Abgabe entrichten H.

1) Kantzow's Pomerania B. VI. S. 262. 263.

2) Küster's Oj>u«cuIor. collect. Iiistor. M-rrcli, illutti-. Thl. XVI- S. 116.

3) Gercken's Coä. stixl- Lr-Illst. V. IV. p. 653.

4) Gercken a. a. O. V. III. p. 92.