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den Klagen, vor dem Stadtrichter erhoben werben'). Nur Lchnöstreitigkeiten gehörte» vor das Hofgericht^).
Die höchsten markgräflichen Beamte in den Städten waren die obersten Richter, anfänglich Burggrafen, deren Stelle im Beginn des 13tcn Jahrhunderts Vögte oder Schulzen einnahmen. In allen um diese und in der fol, gcudcn Zeit gestifteten Städten Brandenburg sch en Rechtes war das Schulzenamt das oberste Richteramt, und wurde dasselbe immer einem der Erbauer dieser Städte übertragen. Ihrem Stande nach waren diese größtcntheils Bürger, welche die Gemeinschaft der Herkunft, enger als den Burggrafen oder Vogt, an die Bürgerschaft knüpfte, wenn sie aber auch Edle waren, wovon es gleichfalls Beispiele siebt"), bewirkte doch die Erblichkeit ihres Amtes
1) Otto 6t Oormack. rlkcr^cü. — Ilotliinanno — et licrvcki- 1ms teloniuin nodtrukn in Olscli-ow, liossovv, Lelilidstorzi, in anticzna ciuit-ito üto. — veNclickimus et rlonauirnus. — I'raetorvU si czui» ipsuin Letlunannuni, nxorem 811,1 in, liereckes 8U08 ^ii> insusta voluerit socusara «ine inpetere telonio, scu ^>ro aüa c^uacungus causa, die igsuM iu Osterl,urA coram sn-lice ciui- tati», et non »lins iillatenus accusilvit. Idinster acluocatus i^sos clever in omnilius telonoi nügotiis ^roinouere licleliter, ic 8i no- »trum esset teloniuin. !enh Br. Ilrk. SaMinl. Thl. I. S. 131, (Urk. v. I. 1287.)
2) GerckcMs lli^I. vet. märcli- Thl. 1. S. 128.
3) Wohl brück (Gesch. v. Lebus Thl. I. S. 188. folgd ) hat cs sehr wahrscheinlich gemacht, daß sich unter den Städtecrbaucrn, die im 13ten Zahrhundertc genannt werden, mit Ausnahme der Gründer Salzwedels, keine rittermäßige Männer befanden, da kei< ncr von ihnen mit den den Personen deS Rittcrstandes gebührenden Prädikaten belegt, keiner als Ritter bezeichnet werde. Aon Wer- sebe (Nieder!. Colön. in Nordd. S. 631.) räumt ein, daß den Stadteerbauern, wenn sie Adliche gewesen wären, bisweilen nicht die für ihren Stand üblichen Prädikate beigelegt sehen, und daß man sie nach ihrer Titulatur, z. B. bei Prenzlow, für Bürger halten könne: denn Edelleute nannte man damals gewöhnlich strenuvs »ros.
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