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Theil 2 (1832) Beschreibung der politischen und kirchlichen Verhältnisse der Mark Brandenburg
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aus festen eine nützliche Veränderung; vielmehr erregten sie den Neid der- ärmern Mitbürger, die, während jene wohl oft ihr Handwerk aufgaben, durch ihrer Hände Arbeit sich fortwährend den Unterhalt verschaffen mußten und daher, um den Handwerksstand keinen Verlust an Raths« Stellen nehmen zu lassen, von den Markgrafen ihre Rechte auf Besetzung desselben sich bestätigen ließen. Co ward im Jahre 1345 für die Stadt Stendal verordnet, daß hier alle Stadtrathsstcllen, bis auf 2, aus den Gilden der vrr« schiedenen Gewerke besetzt werden sollten').

Man hat häufig unter den Gliedern des Stadtrathes in den märkischen Städten frühe viele Personen des Rit- terstaudes wahrzunehmen geglaubt; nach unserer Meinung giebt es indessen nur wenige Beispiele von Männern edler Herkunft, welche in älterer Zeit in den Stadtrath ausge­nommen sind, und zur Bürgerschaft gehört haben, obgleich wir Fälle der Art keineswegs ganz zu läugnen uns berech­tigt halten. Es kommt z. B. 128l ein Edler Thide« mann von Kerkow, 1289 und 1296 ein Rathsherr Salzwedels unter derselben Benennung vor ^), der vermuth- lich mit jenem eine und dieselbe Person war. Eben so ge­

zeichnet würde. Dagegen trugen Bürgersleute, die große Lehen be» saßen, nicht selten ihren Namen noch nach dem Handwerke, welches sie betrieben oder früher getrieben hatte». Gercken'S Loci.

Itr, 1?. V. l>. 15.

1) Ok wil wy, dat alle jar in dcmc rade to Stendal scolen wesen twe bederue man vt der gylde der wantmekcr, twe bederue man vt der gylde der krcmer, eyn bederue vt der gylde der Corse« meker, eyn bederue man vt der gylde der gerwer, vnd der schumeker, eyn bederue man vt der gylde der knokenhogher, eyn bederue man vt der gylde der bcker, vnd twe - bederue man vt den meinen bor- ghere. Urk. v.1.1345 b. Beckmann a. a. O. Kap. 11. Sp. 157.

2) Vgl. Thl. i. S. 93. Note 2. Beckmann o. a. O. Kap. III. Sp. 55.