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hörte gewiß den Edlen, die den Namen von Stendal trugen, mid wahrscheinlich Burgmanncn auf diesem Schlosse waren, der Rathshcrr Arnold von Stendal an, der 12^3 so bezeichnet wird'). Für ihn würde der Beiname von Stendal, wenn er, wie seine Amtsgenossen, gewöhnlicher Bürger dieser Stadt gewesen Ware, nichts Auszcich- nendes gehabt haben; es mußte daher sein Geschlcchtsname seyn, und ihn führte jene bekannte edle Familie. Die von Luge waren eine edle Familie, und die von Mahlsborf Mnisteriale, jenes die Erbauer von Landsberg, diese Gründer Ncusalzwedels, und die Nachkommen beider finden sich als städtische Bürger. Auch ein Glied des aus Kölln am Rhein cingewandcrten edlen Geschlechtes von Barfus gehörte ums Jahr 1233 zum Stendalschen Stadtrathe ^). Aber diese Beispiele legen noch kein Zeugniß für eine sehr beträchtliche Zahl von edlen Stadtbewohnern, oder für die Behauptung ab, der sogenannte Patrizierstand in den altmärkischen Städten scy ganz aus Edlen oder der in die Stadtgemeinde eingetretenen Burgmannschaft des Schlosses entstanden, neben welchem eine neue Stadt gegründet ward. Die Edlen, die von Werben, Stendal, Jerichow, Arneburg, Salzwedel re. in der ältesten Zeit ihre Namen trugen, waren eben Burgmänner dieser Schlösser; doch thcils begaben sie sich frühe auf das platte Land, und nahmen von ländlichen Gütern Besitz, theils behielten sie ihren Wohnsitz auf dem markgräflichen Schlosse, ohne zur Stadtgemeinde in einem nähern Verhältnisse zu stehen.
Wenn man im Allgemeinen hierauf hinsieht; so scheint es auch, als hätte die Bürgerschaft den im Ganzen des Etadtrechtcs unkundigen Edlen sich eben so wenig zum Schöppen oder Rathsherrn wünschen können, wie es dem
1) Vgl. Tl)l. I- L 123, Note 1.
2) Vgl, S. .'>2, N. 3.