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Theil 2 (1832) Beschreibung der politischen und kirchlichen Verhältnisse der Mark Brandenburg
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sich zu keinem Abkauf derselben verstehen wollte: den» durch Kaufs, rind dergleichen andere Verträge sind in späterer Zeit in einigen Städten manche Freihäuser entstanden. Nach dem kandbuche vom Jahre 1375 hatte z. B. der Mark» Graf der Stadt Boitzenburg gegen ein darin seinen Vasal» len zugesiandenes Freihaus, ein Pfund von ihren jährlichen Abgaben erlassen'). Nach einer Urkunde des Stadt- Rathrs von Angermünde hatte daS Kloster Chorin sich ums Jahr 1292 die Freiheit für seine Häuser Hieselbst er­kauft'). Vielfach wurden den Klöstern und andern geist­lichen Stiftern Häuser und Garten in den Städten geschenkt, verkauft, vermacht, und selten mißlang es ihnen, sich all- mählig dafür die Freiheit von den kästen der Bürgerschaft zu erwerben, wodurch In vielen Städten Frcihäuser ent­standen, worin es diese ursprünglich nicht gab, und welche niemals Burglehen gewesen sind. Von den letztem wurden dagegen manche mit der Zeit dadurch aufgehoben, daß die Städte sie bisweilen an sich kauften, wie es namentlich in der Altstadt Salzwedel der Fall gewesen ist.

lieber das Verhältniß von Edlen in der Altstadt Salzwedel haben wir aus dem Jahre 130! die Nachricht, daß damals hier mehrere edle Familien Wohnungen besa­ßen, nämlich die Edlen von Schnlenburg, Knefebek und Walstawe, ohne im Verbände der Bürgerschaft zn stehen. Ihre Häuser waren frei von allen, auf den übri- gen städtischen Grundstücken ruhenden Lasten und Abgaben, und also gewiß seit uralter Zeit Wohnsitze von Hofbeam,

1) Opiciuin öo^tronborßli 1» lioc cleäit Dnrnl-

Nu.s IVl^rcluo I curi-un lil-orsm Hinrico et lolisnni

lticti» >lu!>!ie)'in jscentein props valuaiN cjue Nicitur Ha^Iien,luv «ratia cujus remisit ciuilnis predicte opicii I tslcntuin in ox- nctione. Land buch v. 3. 1375 S. 18-t.

2) Gcrcken's Loci. äipl. vr-». 'r. n. p. ä3S.

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