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Theil 2 (1832) Beschreibung der politischen und kirchlichen Verhältnisse der Mark Brandenburg
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wie der gemeine märkische kandmann, von Häusern und Hufen, wenn auch dies« städtisch« Grundstücke waren, an» statt des Hof» und Kriegsdienstes Zinszahlung zu leisten hatten. Ihre persönliche Freiheit besaßt» alle märkischen Bürger. Dabei gab es im litten Jahrhunderte gewiß noch keinen Ueberfluß an Kriegsleuten in der Mark, und mit wie großen kehnsbesitzuogen versahen die Pommerschen Fürsten gern Deutsche Ritter, welche sich in ihre Dienste begaben.'

Daß man dennoch viele ritkermäßige Personen imccr den Bürgern der märkischen Städte zu finden geglaubt hat, beruht thrils in dem erwähnten Umstande, daß man dir Glieder einzelner Geschlechter sehr häufig im Besitze von Rathsstellen erblickt, welches jedoch gar nichts dafür beweist, indem diese dabei gar wohl bürgerlicher Abkunft seyn konn­ten; thcils darin, daß unter den verschiedenartigen Beina­men, welche sich die Bürger einer neuen Stadt gaben, die meisten von Orten entlehnt waren, und bisweilen von solchen, an denen auch ritterliche Personen ihren Sitz, die also denselben Namen hakten, ohne daß jemals Geschlechts- Verwandtschaft zwischen diesen gleichnamigen Edlen und Bürgern Statt fand'). Einige halte» alle die Edlen, die sich von Stendal, Gardelegen, Osierburg, Salz. Wedel u. s. w. nannten, für edle Bürger, welche Meinung

Städten wohnten und Bürger waren, wurden überhaupt «on den Turnieren ausgeschlossen (Vesuvs Ordert. ckv luä. c^uestr- c. VI. §. 8.).

1) So erklärt z. B. Beckmann (Beschr. d. M. Br. Thl. I. K. II. Sp- 174 ) eine alte reiche Bürgerfamilie Stendals, namens Goldbek, für adlich, weil in der Prigmtz in der Gegend von Wittstock einmal ein änlianne» cke 6olcl>elr, rnile» e^itreosis, er­wähnt wird. Doch dieser war sicherlich entweder «in Burgmann auf dem Schloff« Goldbeck bei Wittstock, oder ein Rttter, der aus diesem Goldbeck stainmte und Burgmann in Wittstock war, wäh­rend die Stendalsche Familie Goldbeck gewiß von dem nahe