Mangel erblicher Geschkechtsbenenmingen, die hiedurch erst entstanden, auf die sonderbarsten Beinamen veiOel, um die vielen Johannsen, Friedrichs ic. von einander zu unterscheiden. Daß aber unter diesen Umständen der Ort, an lvelchem ein unter die Bürgerschaft aufgenommener Mann geboren oder ansäßig gewesen war, diesem am Nämlichsten, und ohne Beforgniß einer dadurch möglichen Verwechselung mit Gliedern einer «blichen Familie, welche dieselbe Denen, mmg trug, zum Beinamen gegeben wurde, und baß dieser dadurch leicht (— allmählig mit Fortlassung des überflüs» sigen Wörtchens von') —) forterbcnde Bezeichnung einer bürgerlichen Familie werden konnte, erhellt von selbst.
Uebrigcns sind bei der Behauptung, daß sich in den märkischen Städten sehr viele rittermäßige Personen als Bürger befunden hätten, häufig auch bloße Burgmannen dafür angesehen worden"), wenn diese sich gleich durch die
1) Dies geschah bei den meisten Namen im Uten Jahrhundert. So keinmen 1320, 1330 und 1373 .kolranu Aleclioav, 3Vernor Ivcrlccnv, Joluinn Iliurnre, Hi)3s liroviiee vor (Beckmann a. a. O. K. III. Sp. 80. 9V, 91.), welche sich in Urkunden von den Jahren 1288. 1280. 1296 ile Aleichow, äs IvsrlvOrv, <1e 3'lmriin und clo UrorvilL genannt haben. Beckmann a. a. O. Sp. 63. Es waren Bürger der Stadt Salzwedcl.
2) Don der Hagen äußert in einem Manuscriptc, der Adel habe sich unter den Anhaltinischen Markgrafen in Stadt- und Land- Adel gelbeilt: denn im Jahre 1197 seyen die geachteten Edlen Rudolph von Wedding und Heinrich von Stegelitz als Bürger Brandenburgs bezeichnet. Dgl- Buchholtz Gesch. d. Churm, Br. Thl. II. S. 130 f. S. 200 201. S 311. — Di-Edlen von Wedding, Stegelitz waren, wie die von Stolzenhagen, im 12ten Jahrhunderte Burgmannen (llrliani) zu Brandenburg, und werden öfters als solche bezeichnet (Thl. 1. S- 331.). Nachdem dis Lande Barnim und Teltow von den Markgrafen erworben waren, begaben sich die von Wedding »nd Stolzenhagen in das erster- dieser Lande, wo sie die gleichnamigen Ritterßtze gründeten