Bmenmmg l)»I-.iii! lxliklich genug von den Bürger» unter» scheiden'). Zu Brandenburg, besonders aber auf den altmärkischen Burgen, woneben die Städte dieser Provinz ent» standen sind, scheint cs ursprünglich eine große Anzahl Burgmannen gegeben zu haben, die sich jedoch schon im 12rcn Jahrhunderte, nachdem ihre amtliche Bedeutung aufgehört halte, größtenrheils zerstreut haben müssen. Sie zogen sich theils auf Lchngüler zurück, die sie schon früher anderswo besessen hatten, theils begaben sie sich in die neu erworbenen Lande der Markgrafschaft, gegen deren feindliche Inhaber sie früher znr Schutzwchr gedient hatten, und worin ihnen von den Markgrafen neue Lchnsbesitzungen angewiesen wurden'). Nur einzelne Familien blieben auf den mark- gräflichen Schlössern zu deren Beaufsichtigung zurück '), einzelne Burgmannen, denen es nicht .gelang, anderswo größere Lehen zu erwerben, mögen auch die Häuser mit ihrem Burglehn nicht verlassen haben, die sich neben diese» Schlössern zu ihrer Wohnung und ihrem Unterhalte befanden, und konnten, da jene gewöhnlich im Umfange der neben den Burgen gegründeten Städte gelegen waren,' sich leicht mit deren Bürgerschaft vermischen»). Wie oft und wo Dies der Fall gewesen sepn mag, läßt sich jedoch, da
(Tht. I. S. 412 — 413). Die von Stegelitz bekamen in Teltow mehrere Dörfer zu Lelm (Thl. I. iv. 404), worunter sich wahrscheinlich auch der hier Stcgclitz -Mannte Ort befand.
1) Von Werscbe Beschr. d- Gauen zwischen Saale, Elbe, Weser u. s. w. S. 14. 283.
2) Vgl. Vorletzte Anmeitung. Frühere Burgmanncn von Arneburg besaßen im l3ten Jahrhundert Drewitz in der Zauche (Thl. 1. S. 231. 202).
3) zu Stendal, Jericho,», Hardelcgm u. s. w. Thl. I. dieser Schrift.
4) lieber die älteste Gesch. und Verf. der Churm. Brand. S. 66 . 72.